Frage an Martin Lindner von Andreas L. bezüglich Finanzen
Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Lindner,
Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.
„Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",
Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Staat bzw. der Gesetzgeber leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gleichzeitig ist es eine zynische Verhöhnung aller steuerehrlichen Bürger und untergräbt die Moral einer Gesellschaft. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie für nicht Verfassungskonform halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lehnert
Sehr geehrter Herr Lehnert,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Abkommen mit der Schweiz. Dieser Absatz stellt einen Kompromiss mit den Vertretern der Schweiz dar, der sicher beim ersten Lesen seltsam anmutet. Im Gegenzug dafür zahlen die Schweizer Banken pauschale Beträge in Milliardenhöhe für die bei ihnen gelagerten Vermögen deutscher Staatsbürger. In der Vergangenheit hat es sich als nahezu unmöglich herausgestellt, Steuersünder mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz zu identifizieren. Durch das von der Schweiz streng verteidigte Bankgeheimnis fand de facto auch bisher keine wirksame Verfolgung statt. Durch diese Regelung sollen die noch nicht verjährten Fälle pauschal abgegolten werden.
Bisher ist es keiner Vorgängerregierung gelungen, mit der Schweiz ein wirksames Abkommen über unversteuertes Vermögen bei Schweizer Banken auszuhandeln. Während dem ehemaligen Finanzminister der SPD, Peer Steinbrück, nicht viel mehr einfiel, als mit der Kavallerie zu drohen, haben wir mit diesem Abkommen einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Lindner