Frage an Martin Lindner von Enzo A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Dr. Martin Lindner MdB,
laut dem § 1 StabG (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft) ( http://bundesrecht.juris.de/stabg/__1.html ) ist die Politik verpflichtet mit Ihren Handlungen zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht hinzuwirken. Neben der Inflationsbekämpfung, der reduzierung der Arbeitslosigkeit und stetigem Wirtschaftswachstum wird in §1 hierrunter ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht gefordert.
Laut Bundesbank war im Jahr 2010 die deutsche Leistungsbilanz nicht ausgeglichen sondern Betrug 139 Milliarden Euro überschuss. (Quelle: http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=row&tr=ES4710 )
Sehen Sie den §1 StanG hierbei als erfüllt an und wenn nicht wie gedenken Sie daraufhin zu wirken das er wieder erfüllt wird? Oder sehen Sie eventuell die Zielsetzung eines außenwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht als notwendig bzw. hilfreich an? Sollte in diesem fall der §1 Satz 2 StabG entsprechend geändert werden?
Vielen Dank für die Antwort.
Sehr geehrter Herr Aduro,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die deutsche Wirtschaft ist absolut auf den Export ihrer Waren und Dienstleistungen angewiesen. Dadurch kommt der Überschuss der Außenhandelsbilanz zu Stande. Für die deutsche Wirtschaft ist dies absolut hilfreich und notwendig.
Die von Ihnen angeführte Norm des Stabilitätsgesetztes besagt, dass wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen des Bundes und der Länder u.a. zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht beitragen sollen. Das heißt nicht, dass durch diese Maßnahmen ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht bspw. durch massive Eingriffe in die Wirtschaft geschaffen werden muss. Es ist auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht bei Beachtung aller Faktoren zu achten.
Ein erhöhter Export – so wie dieser in der deutschen Wirtschaft der Fall ist – ist hierbei für die wirtschaftliche Entwicklung förderlich und sollte nicht eingeschränkt werden.
Tiefgreifende Eingriffe in die Wirtschaft sind im Übrigen grundsätzlich abzulehnen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Martin Lindner