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Martin Lindner
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Frage von Axel B. •

Frage an Martin Lindner von Axel B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,

das Verfassungsgericht hat gerade alle Druckerhersteller zu einer Gebühr für jedes Gerät verurteilt, weil die Ansicht des BGH von 2007, falsch sei, alle Autoren, die ihre Werke frei verfügbar im Internet veröfftlichten, hätten in das Lesen und Ausdrucken damit eingewilligt, und ihnen im Gegenteil eine Vergütung zustehe.

Auf meiner privaten Website stehen ebenfalls ein paar Texte, die zwar nur für Studenten der Archäologie von Interesse sein dürften, die aber ausweislich meiner Logfiles in zwar geringer Zahl aber durchaus regelmäßig (mehrfach pro Monat) abgerufen und vermutlich teilweise auch gedruckt werden. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes steht mir dafür offenbar eine Vergütung zu. An wen muß ich mich wenden, um diese auch zu erhalten?

Falls diese Vergütung aber nur einigen besonders privilegierten Autoren mit guten Lobbykontakten und natürlich vor allem den dafür aufgebauten Verwaltungsapparaten zufließt, was ist hierfür die Rechtsgrundlage?

Vielen Dank
Ihr
Axel Berger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Urheberrechts bzw. der Vergütung für veröffentlichte Werke.

Ob Ihnen eine Vergütung hierfür zusteht, kann Ihnen sicherlich die „Verwertungsgesellschaft Wort“ (VG WORT) mitteilen.

Für weitere Fragen um das Thema Urheberrechtsabgaben wenden Sie sich bitte an die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, MdB, oder den rechtspolitischen Sprecher Christian Ahrendt, MdB.

Mit besten Grüßen,
Dr. Martin Lindner