Frage an Martin Lindner von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Lindner
habe mit Interesse Ihre Ausführungen zum Thema Hartz IV in der Sendung Maischberger am 5.10. gehört.
Freute mich auch, dass Sie zu den wenigen Politikern gehören die auch sichtbar in zwei Beispielen die Lohn Nettobeträge und als Vergleich den Hartz IV Bezug aufzeigten.
Schade eigentlich, man konnte die Aufgliederung von Hartz mit 1286,70 / 2888,35 led./ verh.(Drei Kinder ) nicht ersehen, die Netto- löhne wurden mit 1280.70 / 1786,53 led./ verh. genannt.
Ich komme bei Hartz zu anderen Ergebnissen, deshalb die Frage?
Was ist an meiner Berechnung falsch ?
Der Ledige:
359 Regelsatz
290 Miete
60 Heizung
709 Bedarfsfeststellung und s.o. 1280,70 Nettolohn.
Verheiratet und 3 Kinder:
359 Regelsatz
322 dto. Ehefrau
251 1 Kind
287 1 Kind
287 3 Kind
630 Miete
80 Heizung minus
558 Kindergeld ( 184,184, 190)
1658 Bedarfsfeststellung und s.o. 1786,53 Nettolohn.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG. Konrad Schießl, Rentner
Sehr geehrter Herr Schießl,
gerne möchte ich Ihre Frage vom 08.10.2010 beantworten.
In der Sendung vom 05.10.2010 bei Anne Will beziehe ich mich auf eine von den Linken erdachte Forderung und vergleiche deren Modell der Sozialhilferegelung mit dem Netto-Lohn von Arbeitnehmern. Meinen Äußerungen liegt dabei ein Regelsatz von 500€ für Erwachsene und 420€ für Kinder zugrunde, sowie einen ebenfalls von Linken geforderter Mindestlohn von 10€ pro Stunde für Arbeitnehmer. Ziel dieses Vergleichs ist es, die Widersinnigkeit linker Vorschläge darzustellen. Für Ihr Interesse bedanke ich mich herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Lindner