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Frage von Hartmut M. •

Frage an Martin Lindner von Hartmut M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lindner,

im sogenannten "Deutschlandprogramm" der FDP war von einem Bürgergeld von 662 Euro die Rede. Gestern kam die Sendung "Menschen bei Maischberger". Als Ihr Name eingeplendet wurde, wurde die Unterschrift " Fordert Senkung des Hartz IV-Regelsatz um 30%" eingeblendet.

Ich frage Sie, wovon man dann noch leben soll? Als Stammgast bei N24 Studio Friedman, kenne ich Ihre Meinung zu Hartz IV nur allzu gut. Sie meinten dort: " Ich bin Wirtschaftspolitiker", und dass Sie sich vor allem um die Wirtschaft kümmern müssen. Desweiteren sagten Sie an die Adresse eines SPD-Abgeordneten: " Wir dürfen nicht nur über die ganz unten und die ganz oben sprechen. Wir müssen auch wieder über die ganz normalen Menschen sprechen". Bin ich nicht "normal" nur weil ich meinen job verloren habe?
Herr Lindner, ich habe seit ich 15 bin einbezahlt. Viele Studenten z.B. erst später. Es ist niemanden damit geholfen, wenn man über ihn- oft unsachlich und nicht faktenorientiert- diskutiert. Darauf könnten viele ALG II Empfänger gerne verzichten.

Ich frage Sie, warum fordern Sie einen Senkung des Regelsatz? Oder stimmt die Einblendung nicht? Haben Sie nicht vernommen, dass das Bundesverfassungsgericht von sozio-kultureller Teilhabe sprach? Wie soll das mit 30% weniger ALG II gehen?
Warum sollen Studenten die noch nie einbezahlt haben mehr Bafög erhalten als ALG II Empfänger ALG II erhalten?
Und warum sprach die FDP im "Deutschlandprogramm" von 662 Bürgergeld und will nun- zumindest teilweise ( manche FDP-Politiker)- eine Regelsatzkürzung?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Mayer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Arbeitslosengeldes-II.
Ich bin der Auffassung, dass Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes-II zügig gekürzt werden müssen, sofern Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme nicht genutzt werden. Eine grundsätzliche Kürzung halte ich auch vor dem Hintergrund der neuesten Regelsatzberechnungen nicht für angemessen.
Das von Ihnen angesprochene Bürgergeld stellt kein Äquivalent zum Hartz-IV-Regelsatz dar, sondern ist eine Bündelung von mehreren Sozialleistungen, so auch bspw. dem Wohngeld.
Die Leistungen für Studenten, Auszubildende und Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden für den Fall gewährt, dass junge Menschen weder selbst, noch durch die Unterstützung ihrer Eltern in der Lage sind, ihre Ausbildung zu finanzieren. Im Gegensatz zu Sozialleistungen nach SGB XII, handelt es sich bei der Hälfte des Auszahlungsbetrages der Leistungen nach dem BaföG um einen Kredit, der nach Ausbildungsabschluss zurückzuzahlen ist.

Mit besten Grüßen,

Dr. Martin Lindner