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Martin Lindner
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Frage von Rita H. •

Frage an Martin Lindner von Rita H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lindner!

Warum werden bei der Jobbörse der arbeitsagentur.de im Internet nur noch bei Arbeitsangeboten überwiegend Jobangebote privater Arbeitsvermittler angeboten?
Das Gleiche geschieht bei dem Jobcenter in Form von Vermittlungsvorschlägen hinsichtlichtlich einer Arbeitsaufnahme?
Eine Unterstützung wird nur noch in Form von Vermittlungsgutscheinen gewährt.
Ist dann das Jobcenter überhaupt noch für die Vermittlungstätigkeit zeitgemäß?
Warum müssen noch mönatliche Bewerbungen als Eigenbemühungen nachgewiesen werden, obwohl kaum noch reguläre Arbeitsplätze von Arbeitgebern angeboten werden?
Private Arbeitsvermittler und Vermittlungsagenturen für Zeitarbeit zahlen in der Regel ihren Haustarif oder vermitteln Tätigkeiten, bei der die Entlohnung nicht gemäß einer tariflichen Vereinbarung gezahlt wird.
Es gelten keine Mindesrlohnanforderungen, wie sie schon seit Jahren, auch von der Gewerkschaftsseite, für Arbeitnehmer gefordert wird.
Stattdessen werden Billiglöhne gezahlt und der jeweilige Betrag durch eine Antragstellung bei dem zuständigen Jobcenter aufgestockt, um ein halbwegs ausreichendes Einkommen zu haben.
Es kann doch nicht angehen, dass der Staat für eine menschenwürdige Entlohnung in Form eines "Kombilohnes" verantwortlich ist und der Arbeitgeber dadurch seine Profite steigern und den Arbeitnehmer in jeglicher Form ausnutzen kann.
Durch Zeitarbeitsverträge werden auch die Rechte von Arbeitnehmern weiter eingeschränkt.
Zeitarbeitsagenturen, Leiharbeitsfirmen und private Arbeitsvermittler müssten deshalb verboten werden damt wieder reguläre Arbeitsplätze von Firmen geschaffen werden.

Über eine schriftliche Stellungsnahme wird gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Rita Hoffmeier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hoffmeier,

die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit wird in der gegenwärtigen Form ihren wesentlichen Funktionen, nämlich Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, Anreize zu schaffen, angebotene Arbeit auch anzunehmen und strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen bzw. zu vermeiden, nur unzureichend gerecht. Neben den Aufgaben einer Versicherungsanstalt und der Vermittlung nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Vielzahl weiterer Aufgaben wahr. Sie wurde durch die grundsätzliche Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II mit neuen Aufgaben belastet. Die Folge der Überwälzung vieler grundsätzlich gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf die Arbeitslosenversicherung ist eine unübersehbare Fülle von Instrumenten, die vorgeblich die Arbeitsmarktchancen für die verschiedenen Zielgruppen unter den Arbeitslosen verbessern sollen. Alle Beteiligten nutzen so die Arbeitslosenversicherung, um beschäftigungspolitische Lasten auf Dritte – die beitragzahlenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer – abzuwälzen. Insbesondere die Aufgaben im SGB-II-Bereich, vor allem Betreuung und Vermittlung, überfordern die zentralistisch angelegte Problemlösung und Organisationsform der BA. Die geteilte Trägerschaft zwischen der BA, den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen ist der zentrale Systemfehler von Hartz IV. Mit den Arbeitsgemeinschaften wurde eine zusätzliche Verwaltungsebene eingeführt, in der die Verantwortlichkeiten nicht geklärt sind. Konsequenz sind Doppelzuständigkeiten, Kompetenzgerangel, Verwischung finanzieller Verantwortlichkeiten und hohe Verwaltungskosten.

Richtig wäre es, die Verantwortung in eine Hand zu geben und die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aber zu Recht aufgefordert, bis Ende 2010 eine verfassungskonforme Lösung für die Neuorganisation des Arbeitslosengeldes II zu finden. Die fortlaufend hohen Kosten für das Arbeitslosengeld II und der nur geringe Rückgang bei der Langzeitarbeitslosigkeit sind Konsequenzen von Konstruktionsfehlern im SGB II, insbesondere der Ausgestaltung der Zuständigkeiten und der erzwungenen Kooperation der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen.

Die FDP wird sich im Rahmen der notwendigen Neuorganisation der Trägerschaft im SGB II weiterhin für eine stärkere Verantwortung der Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser einsetzen. Nur sie können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht werden, da sie näher an den Betroffenen sind und bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur für Arbeit. Die finanzielle Beteiligung des Bundes muss sichergestellt werden.

Die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt müssen verbessert werden. Zumindest muss aber im Rahmen der notwendig gewordenen Neuorganisation der SGB II-Trägerstruktur die Befristung für die Optionskommunen aufgehoben und denjenigen Kommunen, die dies wollen, ermöglicht werden, die alleinige Trägerschaft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu übernehmen.

Beste Grüße

Dr. Martin Lindner