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Martin Gassner-Herz
FDP
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Frage von Uta T. •

Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als es die aktuelle Kabinettfassung vorsieht?

Was tun Sie, damit Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau T.

das Tierschutzgesetz hat am 24. Mai 2024 das Kabinett passiert und befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren. Auf Drängen der FDP-Bundestagsfraktion wurden im Rahmen einer neuerlichen Ressortabstimmung außerdem schon vorab verschiedene Punkte geändert.

Alle aktuellen Unterlagen (Kabinettfassung, Referentenentwurf, sowie Stellungnahmen von Verbänden) finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag hat außerdem ein Gutachten erstellt, das folgende Erkenntnisse zu Ihrer Frage nach Tiertransporten innerhalb und außerdem der EU beschreibt:
  
•   Ein nationales Exportverbot lebender Tiere aufgrund von tierschutzwidrigen Behandlungen beim Transport ist rechtlich nicht umsetzbar, weil die EU-Transportverordnung dies nicht zulässt. Es besteht eine ausschließlich Zuständigkeit der EU (Art. 2 Abs. 1 Hs. 2 AEUV), die eine Sperrwirkung für Mitgliedsstaaten bedeutet. Demnach dürfen Mitgliedsstaaten nur tätig werden, wenn sie von der Union dazu ermächtigt werden oder wenn sie Rechtsakte der Union durchführen. 

Außerdem hat sich der Wissenschaftliche Dienst mit der Einschränkung von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus Tierschutzgründen befasst. Hinsichtlich tierschutzwidriger Behandlungen der Tiere nach dem Transport im Bestimmungsland ist ein Ausfuhrverbot durch EU-Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Meine Fachkolleginnen und Fachkollegen werden sich intensiv mit dem Gesetzesentwurf auseinandersetzen und dafür auch die Stellungnahmen verschiedener Interessensgruppen berücksichtigen. Auf Ihre Frage nach strengeren Vorgaben kann ich leider nur allgemein antworten. Wir Freien Demokraten erkennen aus wissenschaftlichen Punkten an, dass Tierversuche derzeit leider oft noch unumgänglich sind. Daher wird es hier keine Veränderung geben, aber zum Beispiel sollen bestimmte Methoden nicht-kurativer Eingriffe nicht mehr zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gassner-Herz

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