Krankenhausversorgung: Die Corona Pandemie hat gezeigt, dass wir aber knapp an Betten und Personal sind. Wie passt diese Maßnahme dazu?
Sehr geehrter Herr Gassner-Herz,
Sie haben für das Krankenhausversorgungsgesetz gestimmt. Der Bundesgesundhritsminniter erwartet verbesserte Qualität und Kosteneinsparung, dabei werden auch ein paar Krankenhäuser geschlossen.
Die Corona Pandemie hat gezeigt, dass wir aber knapp an Betten und Personal sind.
Wie passt diese Maßnahme dazu?
Beste Grüße aus der Ortenau
Willy P.
Sehr geehrter Herr P.
vielen Dank für Ihre Frage, auf das ich Ihnen gerne antworte.
In Deutschland haben wir eine sehr hohe Krankenhausdichte mit insgesamt ca. 1.880 Krankenhäusern und in kaum einem anderen Land in Europa wird so viel und häufig operiert wie bei uns. Denn neben den wichtigen Krankenhäusern auf dem Land gibt es vor allem in Ballungsräumen zu viele Kliniken, die alle dasselbe anbieten. Sie sind wie Gemischtwarenläden, die weder notwendig für die Versorgung sind, noch sich auf bestimmte Behandlungen spezialisiert haben. Die Qualität dort ist mitunter nicht die Beste. Denn jeder weiß: Nur mit Erfahrung wird man gut. Zudem sind viele der Krankenhäuser, wie von Ihnen beschrieben, derzeit in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Fast jede Woche gibt es neue Insolvenzen und besonders betroffen davon sind die Kliniken auf dem Land. Ohne Reform werden viele von ihnen die nächsten Jahre nicht überleben.
Wir sind überzeugt, dass wir jetzt handeln müssen und der Kliniksektor eine Strukturreform benötigt. Diese gehen wir mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) jetzt an.
Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir in den parlamentarischen Verhandlungen den Gesetzentwurf an mehreren Stellen konkreter und praxisnäher gemacht. Neben der für alle wichtigen Verbesserung der Qualität standen dabei für uns die Ambulantisierung, die Entbürokratisierung und die Stärkung der Effizienz der Krankenhausversorgung im Mittelpunkt. So wird mit der Krankenhausstrukturreform beispielsweise die Kostenentwicklung im stationären Sektor gebremst. Denn auch im Gesundheitswesen kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Und uns als Freie Demokraten ist es wichtig, dass er sinnvoll ausgegeben wird. Deshalb unterstützen Krankenkassen und Länder mit einem Transformationsfonds gemeinsam die notwendigen Veränderungen in den nächsten zehn Jahren mit insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem, dass die Länder sich mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben beteiligen. Wir halten aber auch an der unmissverständlichen Forderung an die Länder fest, dass diese ihren grundgesetzlich vorgegebenen Investitionsverpflichtungen nachkommen müssen. Für Neu- und Umbauten bestehender Krankenhäuser sowie für die Anschaffung von Großgeräten oder die Umsetzung der Digitalisierung sind die Länder zuständig. Deshalb haben wir die Regelungen zum Transformationsfonds noch einmal nachgeschärft.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht zur Stärkung der wirtschaftlichen Lage und der Liquidität der Krankenhäuser unter anderem eine vollständige und frühzeitige Tarifrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen und die Anwendung des vollen Orientierungswertes vor. Zur Umsetzung ist beabsichtigt, die bislang geltende hälftige Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen zu einer vollständigen Refinanzierung auszuweiten, die bislang nur für das Pflegepersonal am Bett gilt. Um eine frühzeitige Umsetzung der vollständigen Tariflohnrefinanzierung gewährleisten zu können, sieht der Gesetzentwurf zudem vor, dass eine entsprechende Anpassung der Landesbasisfallwerte bereits im laufenden Jahr und nicht erst im Folgejahr vorgenommen wird.
Seien Sie gewiss: Meiner hohen Verantwortung und die Tragweite meiner Entscheidungen als Bundestagsabgeordneter bin ich mir bewusst. Ich bin davon überzeugt, dass wir als FDP-Bundestagsfraktion alles in unserer Macht stehende tun, dem Kliniksektor die Strukturreform zu ermöglichen, welche er für die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland benötigt.