(...) Eindeutiger als wir kann man nicht regeln, dass die Sperren nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar sind. (...) Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir also nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen eine transparente Kontrolle der Sperrliste. (...)
(...) Das Gesetz leidet somit nicht an dem von Ihnen geltend gemachten Mangel. Eindeutiger als wir kann man gesetzlich nicht regeln, dass es nur um die mögliche Sperrung kinderpornografischer Inhalte geht. (...)
(...) Bewusst haben wir gegenüber der Union durchgesetzt, dass die Regelung in einem Spezialgesetz erfolgt, das bis zum Ende 2012 befristet ist. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass mit dem Gesetz auch andere Inhalte gesperrt oder andere Zwecke verfolgt werden. (...)
(...) Ich glaube, vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass ich vom Verhalten meines Kollegen Tauss tief enttäuscht bin und ich ihm nicht noch eine zusätzliche Gelegenheit geben wollte, seine unsachlichen Angriffe in der Bundestagsdebatte fortzusetzen. Allerdings habe ich am Ende der Debatte durchaus noch auf seine Kurzintervention geantwortet, um den von ihm vorgetragenen Argumenten zu entgegnen. (...)
(...) Wir haben bewusst den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Stelle mit der Berufung des Expertengremiums festgelegt, da wir davon ausgehen, dass dieser sorgfältig darauf achten wird, sachkundige und vertrauenswürdige Experten zu berufen. (...)
(...) Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Die SPD konnte bei den Verhandlungen mit der Union am Ende durchsetzen, dass die wesentlichen Regelungen in einem Spezialgesetz normiert werden, das ausschließlich kinderpornografische Inhalte erfasst. (...)