Frage an Martin Dörmann von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dörmann,
mit einigem Interesse habe ich den Änderungsantrag der Fraktionen der großen Koalition zum sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" gelesen (http://blog.odem.org/2009/06/16/sperr-gesetz-aenderungen.pdf).
Dabei ist mir vor allem folgender Passus zum Expertengremium, das die Inhalte der Sperrliste kontrollieren soll, aufgefallen:
"Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen."
Auf der einen Seite haben wir also eine täglich aktualisierte Sperrliste mit womöglich hunderten oder tausenden von Einträgen, dem gegenüber steht ein Gremium, das alle paar Monate zusammen tritt, um einige davon zu überprüfen. Im Klartext bedeutet dies, dass von der Aufnahme einer Seite auf die Sperrliste bis zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Aufnahme Monate oder gar Jahre vergehen können, sofern besagte Seite überhaupt jemals von der stichprobenartigen Überprüfung betroffen ist.
Halten Sie diese Ausgestaltung eines Kontrollmechanismus für die Inhalte der Sperrliste für hinreichend ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
vielen Dank für Ihre Frage zur Prüfungsbefugnis des Expertengremiums, das die BKA-Sperrliste kontrollieren soll.
Gerne nehme ich hierzu Stellung, um die entsprechenden Vorschriften zu erläutern, da sie offenbar zu Missverständnissen Anlass geben.
Sie weisen zu Recht daraufhin, dass wir das Gesetz noch einmal verschärft haben und nun eine tägliche (!) Aktualisierung der Sperrliste vom BKA verlangen.
Das Expertengremium hat das Recht, die Liste jederzeit einzusehen und zu kontrollieren, also auch täglich!
Es ist heute noch nicht absehbar, wie umfangreich die Liste sein wird und welchen Prüfungsbedarf sie aufwirft. Das hängt z.B. davon ab, wie viele Seiten täglich neu auf der Liste stehen bzw. ob die Liste überwiegend dieselben Seiten umfasst.
Das Expertengremium hat Ermessen darüber, wie intensiv und häufig überprüft wird. Die Prüfung kann auch zwischen den einzelnen Mitgliedern des Gremiums zunächst aufgeteilt werden. Dies wird die Praxis erweisen.
Um das Ermessen zu begrenzen, haben wir zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen, die zumindest eine quartalsmäßige Prüfung vornimmt.
Darüber hinaus erwarten wir, dass das Gremium Prüfungen aufgrund von Hinweisen unverzüglich vornimmt.
Wir haben bewusst den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Stelle mit der Berufung des Expertengremiums festgelegt, da wir davon ausgehen, dass dieser sorgfältig darauf achten wird, sachkundige und vertrauenswürdige Experten zu berufen.
Schließlich steht jedem Betroffenen, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, der Verwaltungsgerichtsweg offen.
Ich meine, in der Zusammenschau aller Bestimmungen haben wir für die Kontrolle der BKA-Liste eine angemessene Regelung gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB