(...) Betäubungsmittel-Änderungsverordnung vom Mai 2011 hat der Gesetzgeber bei der Position "Cannabis" Cannabis zu medizinischen Zwecken zugelassen. Die Regelung zielt darauf ab, lediglich solche cannabishaltigen Arzneimittel verkehrs- und verschreibungsfähig zu machen, die unter den strengen Vorgaben des Arzneimittelrechts als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich keine verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. (...)
(...) In begründeten Ausnahmefällen können Cannabisblüten aus den Niederlanden als Medizinalcannabis zu therapeutischen Zwecken legal über Apotheken bezogen werden. Derzeit sind vier Sorten im Handel, so zum Beispiel auch wie von Ihnen erwähnt Bedrocan, Bedrobinol, Bediol und Bedica, welche sich im THC und CBA-Gehalt unterscheiden. (...)
(...) Bei den Personen, die das erste Mal in Suchtbehandlung sind, liegt der Anteil der Cannabisfälle bei 58%. Im Übrigen wird Cannabis häufig zusammen mit anderen Suchtmitteln (wie z.B. Ecstasy und Alkohol) konsumiert. (...)
(...) Zudem hat das US-Amerikanische Justizministerium im August 2013 klargestellt, dass der Anbau, der Verkauf und der Besitz jeglicher Mengen von Marihuana - auch nach den Änderungen in den Bundesstaaten - nach US-Amerikanischem Bundesrecht illegal bleiben. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland auch deshalb nicht in Frage kommt, weil die Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit nicht unterschätzt werden darf. Ich möchte ausdrücklich auf neuere Studien hinweisen, die sich insbesondere mit Schädigungen bei frühem Einstieg in den Konsum befassen: Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. (...)