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Antwort von Marlene Mortler
CSU
• 26.08.2014

(...) * Medizinalhanf: Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich nicht verkehrsfähig und auch keine verschreibungs-fähigen Betäubungsmittel. Deshalb müssen Patienten bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu erhalten. Diese Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG kann für die Therapie eines einzelnen Patienten nur erteilt werden, sofern die Behandlung mit dem Betäubungsmittel im Hinblick auf das Krankheitsbild erforderlich ist und keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen. (...)

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