(...) Diesem weitgehenden Anspruch werden wir mit dem MoRaKG leider nicht voll gerecht. Zu sehr ist die "Heuschrecken-Debatte" bei der SPD noch lebendig, als dass wir weitergehende Lösungen hätten durchsetzen können. Auch ich bin mir bewusst, dass das MoRaKG nicht als Weisheit letzter Schluss gelten kann. (...)
(...) Meine Kollegen und ich sind gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und haben keine Rechte Gesetzeslücken zu schließen oder in die Strafverfolgung anderer Staaten einzuwirken. Wir haben den rechtlichen Rahmen gesetzt, damit unsere nationalen Behörden stärker gegen die abscheuliche Kinderpornografie vorgehen können. (...)
(...) Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen vielmehr dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg. (...)
(...) Angesichts dieser Fakten stelle ich mir die Frage, ob der geltende gesetzliche Rahmen im Jugendschutz- wie auch im Strafrecht ausreicht, um insbesondere Jugendliche vor dem schädlichen Einfluss übermäßiger Gewaltdarstellungen durch Computerspiele zu schützen. Auch wenn bereits ein Straftatbestand der Gewaltverherrlichung im Strafgesetzbuch existiert, ist zu prüfen ob dieser in der geltenden Fassung ausreichend ist. (...)
(...) Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns weiterhin die Frage nach "Spielen" wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. (...) Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus. (...)
Sehr geehrte Frau Schmid,