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Marlene Mortler
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Frage von David E. •

Frage an Marlene Mortler von David E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

in Ihrer Antwort auf Herr Lindner Frage sagen Sie u.A.

"Befindet sich der Server allerdings im Ausland - und insbesondere außerhalb der Europäischen Union - können deutsche Behörden in der Regel die Entfernung kinderpornographischer Inhalte nicht durchsetzen..."

Zu dieser Aussage würden mich einige Präzisierungen interessieren:
In welchen Ländern ist die verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch nicht strafbar?
Wie gravierend sind diese Gesetzeslücken? (Handelt es sich nur um leicht unterschiedliche Mindestalter oder um eine generelle Straffreiheit?)
Ist in diesen Ländern mit gravierenden Gesetzeslücken überhaupt webhosting zu brauchbaren Preisen möglich? (nur wenn diese beiden Faktoren gemeinsam auftreten sind sie für eine Pro-Sperren Argumentation relevant)
Wurden trotz fehlender rechtlicher Grundlage die Host Provider kontaktiert? (es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese sich trotzdem kooperativ zeigen)
Wie viele solche Fälle, in denen die Inhalte nicht zu löschen waren, gab es in den letzten Jahren?

Eine aktuelle Studie von Richard Clayton der Cambridge Universität ( http://www.cl.cam.ac.uk/~rnc1/takedown.pdf ) stellt fest, dass die durchschnittliche Lebensdauer krimineller Internetseiten von der Art des Inhalts abhängt. So bleiben betrügerische Phishing Seiten meist nur wenige Stunden erreichbar, weil die betroffenen Banken straff organisiert sind.
Seiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch bleiben hingegen nicht selten mehrere Wochen online, weil die Dienstwege alles andere als optimal gestaltet sind. Es wird nicht gewagt die ausländischen Provider direkt zu kontaktieren (denen ist es herzlich egal von wem sie ihre Hinweise bekommen, anonym oder offiziell, sie nehmen die Seiten sofort offline und sichern die Beweise). Stattdessen versanden die Anfragen im behördlichen Papierkram.

Fänden Sie es nicht besser zuerst bestehende Möglichkeiten effizient zu nutzen bevor neue geschaffen werden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ernst,

Fragen, die keine Grußformel enthalten, beantworte ich normalerweise nicht. Ein Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt halte ich für unerläßlich für das Zusammenleben von Menschen.

Nur soviel: Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.

Meine Kollegen und ich sind gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und haben keine Rechte Gesetzeslücken zu schließen oder in die Strafverfolgung anderer Staaten einzuwirken. Wir haben den rechtlichen Rahmen gesetzt, damit unsere nationalen Behörden stärker gegen die abscheuliche Kinderpornografie vorgehen können.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Abgeordnete aus dem Wahlkreis Aachen Frau Bundesministerin Ulla Schmidt, MdB.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB