Frage an Marlene Mortler von Michael L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mortler,
wie sie in ihrer Antwort an Herrn Gusser betonen ist Konderpornographie ein abscheuliches Verbrechen und sollte schnell und effektiv bekämpft werden.
Halten sie die das Sperren von Internetseiten für den richtigen Weg dies zu tun?
Kinderpornograhiekonsumenten sind meist technisch versiert und die beabsichtigten Sperren sind leicht zu umgehen. Die Bilder werden in der Regel in geschlossenen Zirklen verbeitet, die mit den Sperren nicht erreichbar sind
Wie wird, ihrer Meinung nach, durch eine Internetzensur das Entstehen von Kinderpornographie bekämpft?
Verstehen sie Interzensur als Eingriff in GG 10?
Eine Sperrung einer Seite und die anschließende Umleitung auf die "STOPP"-Seite sind einem Telefonanruf vergleichbar, bei dem von staatlicher Seite die gewählte Nummer gesperrt wird und anschließend auf eine "STOPP"-Nummer umgeleitet wird.
In den Sperrlisten der skandinavischen Länder sind neben wenigen Seiten die tatsächlich kinderpornographische Inhalte veröffentlichen auch Seiten zu legaler homosexueller Pornographie, zu Online-Casinos oder private Weblogs enthalten. Es kommt also auch zur Sperrung legaler Inhalte.
Wie soll ihrer Meinung nach eine ähnliche Situation in Deutschland verhindert werden? Befürchten sie keine Ausweitung auf nur noch lose zur Kinderpornographie verbundene Inhalte oder gar eine vollständige Entfernung davon (was ja auf den bereits existsierenden europäischen Sperrlisten der Fall ist)?
Warum sollen die Seiten gesperrt werden und nicht gelöscht?
Der AK Zensur hat bereits erfolgreich gezeigt, dass eine Löschung der betroffenen Seiten auch europweit schnell und erfolgreich durchgeführt werden kann. Eine Zensur stellt einen Einschnitt in die Grundrechte dar und schafft ein mächtiges, schwer kontrollierbares staatliches Instrument, das die Informationsfreiheit gefährdet.
Warum also nicht löschen statt zensieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Lindner
Sehr geehrter Herr Lindner,
Sie weisen darauf hin, dass Internet-Nutzer die geplanten Zugriffserschwerungen im Einzelfall umgehen könnten. Das mag zwar im Einzelfall möglich sein, ist aber kein Argument gegen die Einführung der geplanten Zugriffserschwerung. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen vielmehr dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.
Server, auf denen kinderpornographische Inhalte angeboten werden, befinden sich zum Teil im Ausland - insbesondere außerhalb der Europäischen Union. Die geplante Zugriffserschwerung ist ein wichtiger Baustein. Wenn man derartiges Material auf Servern in Deutschland feststellt, wird die sofortige Entfernung des Materials durchgesetzt. Ihrem Wunsch die Inhalte zu löschen, wird also entsprochen. Befindet sich der Server allerdings im Ausland - und insbesondere außerhalb der Europäischen Union - können deutsche Behörden in der Regel die Entfernung kinderpornographischer Inhalte nicht durchsetzen. Die Erschwerung des Zugriffs deutscher Internet-Nutzer auf die entsprechenden Seiten ist in diesen Fällen praktisch der einzige Ansatzpunkt, um die Verbreitung solcher abscheulichen Bilder wenigstens in Deutschland in einem gewissen Umfang zurückzudrängen.
Die Folgen auf den Artikel 10 Grundgesetz "Brief- und Fernmeldegeheimnis" werde ich nicht bewerten, da ich keine Juristin bin. Ich verlasse mich vollends auf die Meinung meiner Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses, die Sie auch persönlich ansprechen können.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt auch im Internet keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten oder zur Verbreitung von Material, das in jedem anderen Kommunikationsmedium aus guten Gründen untersagt ist. Ein Staat, der nicht in der Lage ist, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte etwas entgegenzusetzen, würde sich in den Augen der Bürgerinnen und Bürger auf Dauer zu Recht unglaubwürdig machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB