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Marlene Mortler
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Frage von Günter K. •

Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Finanzen

Geehrte Frau Mortler,

Ich höre immer nur das Jammern seitens der Politik, wenn eine Privat Equity Gesellschaft wieder mal eine Firma ausgesaugt hat und die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Warum wird keine Initiative ergriffen und die Gesetze und Vorschriften in Richtung eines demokratischen und sozial gerechten Kapitalmarktes geändert?

Wie stehen sie und ihre Partei zu folgenden Forderungen:
-schärfere Eigenkapitalvorschriften für die Banken bei Kreditvergabe an PE-Gesellschaften;
-Verhinderung von kreditfinanzierten Sonderausschüttungen;
-PE-Fonds dürfen nicht länger von der Gewerbesteuer befreit werden;
-Streichung des Steuerprivilegs von Managern für Gewinnbeteiligungseinkünfte;
-Beteiligungsgesellschaften dürfen das Eigenkapital ihrer Opfer nicht unter eine bestimmte Schwelle abpumpen;
-Finanzgewinne müssen gleich hoch versteuert werden wie Arbeitseinkommen;
-Stärkung der Mitbestimmung der Betriebsräte,
-Schließung von Steueroasen.

Im Voraus schon einmal Dank für die hoffentlich sehr umfangreiche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Kunz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kunz,

vielen Dank für Ihre instruktiven Bemerkungen und Fragestellungen zum Themenkomplex der Beteiligungsfinanzierung, dem Private Equity Bereich.

Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, zum Jahresende 2006 waren deutsche Private Equity-Gesellschaften mit insgesamt 23 Milliarden Euro an mehr als 5.900 meist kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt. Diese erwirtschafteten mit 962.700 Beschäftigten Jahresumsätze in Höhe von 188,5 Milliarden Euro.

Dabei gilt zu beachten: Die Frage der Eigenkapitalausstattung stellt für jeden Unternehmer einen wichtigen Entscheidungsbereich dar. So unterschiedlich auch die Auffassungen je nach Branche über die angemessene Höhe des erforderlichen Eigenkapitals sein mögen, so unbestritten und gewiss ist die grundsätzliche Bedeutung des Eigenkapitals für die Dynamik und das Wachstum von Unternehmen. Und in der Tat: Das Beteiligungskapital ist dabei eine wichtige Finanzierungsquelle für junge und mittelständische Unternehmen, denen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht offen stehen. Auch in Deutschland ist der Beteiligungskapitalmarkt ein immer wichtiger werdendes Marktsegment. Die Szenarien reichen hier von Start-Up-Finanzierungen in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung bis hin zur Expansionsfinanzierung in einem schon fortgeschritteneren Stadium. Die von den Beteiligungsfirmen angestrebte Rendite muss dabei jedoch in ausgewogenem Verhältnis zum bereitgestellten Kapital und Know-How stehen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteilungen (MoRaKG) hat der Deutsche Bundestag in der 16.Wahlperiode einen ersten wichtigen Schritt unternommen, Private Equtiy einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Anspruch des Gesetzes war es, die Regelungen für den Bereich Private Equity im Wege der Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz zu überarbeiten. Es ist kein Geheimnis, dass der Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen in Deutschland vergleichsweise unterentwickelt ist. Deshalb wollten wir vor allem steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für die Anlage von Vermögen in Wagniskapital schaffen. Diesem weitgehenden Anspruch werden wir mit dem MoRaKG leider nicht voll gerecht. Zu sehr ist die "Heuschrecken-Debatte" bei der SPD noch lebendig, als dass wir weitergehende Lösungen hätten durchsetzen können. Auch ich bin mir bewusst, dass das MoRaKG nicht als Weisheit letzter Schluss gelten kann. Vielmehr ist es ein erster - aber wichtiger - Baustein, um Wagniskapital in Deutschland zu fördern, und um damit Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern! Daher halte ich eine bedingte steuerliche Förderung von
Wagniskapitalgesellschaften für dringend erforderlich. Gerade junge und innovative Unternehmen könnten ansonsten in Deutschland keine Finanzierung finden. Weitere Einschränkungen in der Finanzierung, wie Sie sie ansprechen, wären hier derzeit nicht hilfreich.

Dabei haben wir zugleich mit dem Risikobegrenzungsgesetz die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer von Unternehmen, die übernommen werden sollen, gestärkt. In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss ("WA") rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen, § 106 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG. Wurde kein WA gebildet, ist der Betriebsrat zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht nach § 109a BetrVG besteht selbstverständlich nur in Unternehmen, in denen der Schwellenwert von 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern überschritten wird. In Unternehmen mit bis zu 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern ist mangels Erfüllung der Voraussetzung des § 106 BetrVG ohnehin kein WA zu bilden. In solchen Kleinunternehmen besteht keine Unterrichtungspflicht über einen Tatbestand des § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG gegenüber dem Betriebsrat. Damit soll sichergestellt werden, dass der WA und bei dessen Fehlen der Betriebsrat bei der Übernahme des Unternehmens sowie bei einem Bieterverfahren unterrichtet wird, sofern mit der Übernahme der Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen verbunden ist. Eine solche
Unterrichtungspflicht bestand bei börsennotierten Unternehmen schon vor Erlass des Risikobegrenzungsgesetzes aufgrund entsprechender Regelungen des WpÜG. Durch die vorgenommene Ergänzung des BetrVG soll eine Gleichstellung der börsennotierten mit den nicht börsennotierten Unternehmen erfolgen (BT-Drucks. 449/08, S. 9).

Noch ein Wort zu den von Ihnen angesprochenen Steueroasen. Steuerbetrug ist Gift für die Gemeinwirtschaft, Steuerhinterzieher stellen sich außerhalb der Gemeinschaft, sie lasten Ihre Vorteile der Gesamtheit auf. Daher hat Bundeskanzlerin Merkel auf dem G 20 Gipfel im April dieses Jahres in London sich bereits vehement für die Schließung von sogenannten Steueroasen eingesetzt. Der gemeinsame Druck er G 20 hat hier schon viele wert volle Erfolge gezeigt. Darüber hinaus haben CDU, CSU und SPD am 3. Juli dieses Jahres ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet, das sich genau diesen Zielen widmet.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB