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Markus Töns
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Frage von Rainer L. •

Frage an Markus Töns von Rainer L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Töns,

ich habe gesehen, dass Sie bei der Abstimmung zum Thema "Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung" FÜR diese Verlängerung gestimmt haben und wüsste gerne Ihre Gründe zu einer solchen Entscheidung.
Für mich ist es unerträglich zu wissen, dass meine Stimme möglicherweise zu so einer Entscheidung geführt hat.
Es wäre schön auf meine Frage eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Langweg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt hat in den (bereits als Übergangsfrist vorgesehenen) letzten fünf Jahren versäumt, die Voraussetzungen für die im Tierschutzgesetz 2013 vorgegebene schmerzfreie Ferkelkastration zu schaffen. Nun musste der Bundestag die Initiative ergreifen, um eine Lösung in letzter Minute herbeizuführen.

Als Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich für die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen von Nutz-, Heim- und Wildtieren ein. Deshalb habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, diese Gesetzesänderung mitzutragen. Im parlamentarischen Willensbildungsprozess wurde jedoch deutlich, dass es derzeit keine Alternative gibt, die die gegenwärtige Praxis flächendeckend in Deutschland ablösen könnte. Würde es jetzt nicht zu einer Fristverlängerung kommen, wäre zu befürchten, dass es in Deutschland zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern käme. Die Folge wäre, dass wir es zu verantworten hätten, dass mehrere Millionen Ferkel über mehr als tausend Kilometer aus Ost- und Nordeuropa importiert werden würden. Diese würden auch auf Dauer nicht nach deutschen Tierschutzstandards kastriert werden und noch dazu weite Transportwege zurücklegen. Das ist aufgrund des europäischen Binnenmarktes zulässig, wäre aber unter Tierschutzaspekten ebenfalls mehr als bedenklich.
Nur wenn die Ferkelerzeugung in Deutschland bleibt, kann souverän über Tierschutzstandards entschieden werden. Vor diesem Hintergrund haben sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 26. November 2018 für die Fristverlängerung ausgesprochen.

Eine bloße Fristverlängerung war für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch keinesfalls ausreichend. Anders als CDU/CSU und FDP im Jahr 2012, haben wir nun im Gesetz Sicherungen eingebaut, die garantieren, dass nach zwei Jahren wirklich die Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird verpflichtet, die bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und unter anderem die Voraussetzungen für die Alternativmethoden flächendeckend zu schaffen – so z.B. durch die Entwicklung und Bereitstellung von Schulungsprogrammen, durch die Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung von notwendigen Narkosegeräten und durch entsprechende Aufklärungskampagnen.

Ende 2019 gilt dann die Revisionsklausel, die die Umsetzung der Vorhaben dieser Koalition insgesamt beurteilen soll. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird Jede und Jeder beurteilen können und müssen, ob den Forderungen des Entschließungsantrags Rechnung getragen worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Töns

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