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Markus Töns
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Frage von Michael S. •

Ist es nicht ironisch, dass ein Bundestagsabgeordneter im Durchschnitt 121.000€ verdient, während in Gelsenkirchen das Gehalt durchschnittlich bei 17.000€ liegt? Warum ist das so?

Ist diese Spanne des Gehalts noch fair? Ich mein, diesen Job zu machen, sollte entlohnt werden, aber die Spanne sollte nicht so dermaßen auseinander liegen. In der Freien Wirtschaft würde kein Arbeitgeber so ein Gehalt zahlen?!

Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr S.,

das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um.

Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.

Die Abgeordneten erhalten - anders als in der freien Wirtschaft - keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Mir ist bewusst, dass die Höhe der Abgeordnetenentschädigung - gerade im Vergleich mit Durchschnittseinkommen in Städten wie Gelsenkirchen - trotz der oben genannten eindeutigen Regelungen immer kritisch diskutiert werden wird. Die große Verantwortung, die die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber tragen, die hohe Arbeitsbelastung und das berufliche Risiko, das mit der befristeten Tätigkeit als Parlamentarier verbunden ist, werden dabei häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Im Übrigen gibt es auch in der freien Wirtschaft eine Diskussion über die Höhe von Gehältern, die insbesondere im Bereich des Managements oft als überzogen kritisiert werden. Hier werden vielfach Einkommen erzielt, die z.B. das Gehalt des Bundeskanzlers deutlich übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Töns

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