Frage an Markus Töns von Martina B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Töns,
meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.
Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.
Sehr geehrte Frau Bonertz,
die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat zur Umsetzung der Ziele im Braunkohlebereich eine „einvernehmliche Vereinbarung auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ vorgeschlagen. Diese soll „sowohl eine Einigung über Entschädigungsleistungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ enthalten.
Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung und den flankierenden gesetzlichen Vorschriften zur Braunkohle im Kohleausstiegsgesetz wird die Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung planbar und rechtssicher umgesetzt. Mit den Entschädigungen schafft die Bundesregierung Sicherheit, damit der Kohleausstieg nicht unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Im Gegenzug sollen die Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund verzichtet.
Um ein rechtssicheres Vorgehen und wirksame klimapolitische Auswirkungen zu gewährleisten, hat die KWSB die Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern vorgeschlagen. Dieses Einvernehmen ist auch im Sinne einer damit herbeigeführten Rechtssicherheit von enormer Bedeutung.
Unabhängig davon wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin umfangreich gefördert. Voraussetzung für den Ausstieg aus Atom und Kohle ist der verstärkte Einstieg in die Erneuerbaren Energien. Bereits im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ heißt es dazu: „Die erneuerbaren Energien sind das zentrale Element des neuen Stromerzeugungssystems, um das vorhandene, auf fossilen Energieträgern basierende, zu ersetzen.“
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Das haben wir nun auch gesetzlich fixiert. Um dieses Ziel sicher erreichen zu können, sind weitere Schritte im Rahmen der jetzt zügig durchzuführenden EEG-Reform notwendig. Dazu gehören insbesondere ambitionierte und gesetzlich verankerte Ausbaupfade für Wind und Photovoltaik, eine stärkere finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an den Erlösen der Windenergie, eine Reform des Mieterstroms und eine bessere Förderung großer Solar-Dachanlagen.
Mit dem bereits zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinierungsmechanismus für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wird mehr Verbindlichkeit geschaffen. Die Ausbauziele sollen regelmäßig überprüft werden. Wenn die Erreichung des 65-Prozent-Ziels in Gefahr gerät, kann gezielt nachgesteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Töns