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Markus Töns
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Frage von Rainer H. •

Frage an Markus Töns von Rainer H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Abgeordneter,

"Geld ohne Gegenleistung widerspricht meinem Bild einer sozialen Marktwirtschaft" sagt Minister Spahn https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/jens-spahn-im-interview-deutschland-hat-es-sich-zu-bequem-eingerichtet/23678820.html
Wenn dies so ist, wieso werden dann Menschen, deren Körper (in Teilen) laut Spiegel in 2009 bereits 250000 Dollar wert war https://www.spiegel.de/wirtschaft/lukratives-geschaeft-deutsche-firma-handelt-mit-ukrainischen-leichenteilen-a-644416.html und die per Gesetz als Organ- und Gewebespender gelten sollen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf nicht für ihre Organe/Gewebe zu Lebzeiten bezahlt?
Nach einem Bericht von rp 2009 verdienen Unternehmen an den Medikamenten jährlich Milliarden, kann eine Lebertransplantation mit Vor- und Nachbehandlung bis zu 200.000 Euro kosten, eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 http://www.ruhr-uni-bochum.de/chirurgie-kk-bochum/pressespiegel/2012.08.08%20RP%20-%20So%20teuer%20ist%20eine%20Transplantation.pdf als pdf oder als html https://web.archive.org/web/20180228142518/http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-teuer-ist-eine-transplantation-aid-1.2942852
Wie hoch sind aktuell die Kosten, sicher höher!?
Was ist mehr das Eigene, als der eigene Körper, der von anderen umfassend begehrt wird und die dafür sehr viel Geld zu bezahlen bereit sind, nur nicht dem Eigentümer oder dessen Erben? Die Gegenleistung als Gesetz formuliert, das Geld für die Gegenleistung verweigert?!
Wenn die potentiellen Organ-/Gewebespender ihren Körper nicht verkaufen können und damit einem vorgeblichen Mangel an Spenderorganen- und Geweben nach den Regeln der sozialen Marktwirtschaft erfolgreich entgegen wirken könnten (Regelungen wie die Widerspruchslösung wären dann überflüssig), zumindest ihre Erben sollten bereits nach aktueller Gesetzeslage vom Erlös Ihres Erbes einen Anteil bekommen.

Setzen Sie sich für die Erben und deren Geld ein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

die von Ihnen zitierte Aussage von Herrn Spahn bezieht sich auf den Sozialstaat. Ich weiß nicht, ob der Bundesminister diese Aussage auch mit Blick auf die Organspende treffen würde.

Zudem gilt bei der Organspende: Die Entscheidung für die Organspende ist freiwillig. Geld darf bei einer Organspende keine Rolle spielen. Das ist in Deutschland im Transplantationsgesetz geregelt.

Zuwiderhandlungen sind strafbewehrt. Die Kosten, die bei einer Organspende, der Vermittlung und der Transplantation entstehen, übernimmt die Krankenkasse des Empfängers.

Es ist ausgeschlossen, dass bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende wirtschaftliche Erwägungen in den Raum gestellt werden. Niemand soll aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage genötigt sein oder sich auch nur genötigt fühlen, seine Organe zu spenden.

Der Wert der Organspende lässt sich nicht aus den finanziellen Erträgen der Pharmakonzerne errechnen. Er sollte sicherlich auch nicht durch einen Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage bestimmt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Töns

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