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Markus Töns
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Frage von Volker K. •

Frage an Markus Töns von Volker K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Töns.

Unsere Tochter wird im Sommer 2011 eingeschult. Aufgrund unserer berufl. Situation ( beide Elternteile berufstätig : Mann im 3 Schichtbetrieb / Frau auf 400 €-Basis über Nachmittag) haben wir uns für die OGS entschieden. Denn auch jetzt besucht unsere Tochter bereits die KiTa über Nachmittag. Allerdings wurde uns schon jetzt bei den Vorgesprächen an der Schule unserer Wahl ( Nähe zum Wohnort / soziales Umfeld / Anspruch an die Schulbildung) mitgeteilt, daß die Plätze nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen und das Los entscheiden könnte.
Da im näheren Umfeld nur eine weiter Schule zur Verfügung steht, welche aber unseren Ansprüchen in Leitung und Umfeld aus Erfahrungsberichten nicht genügt, sind wir in der mißlichen Lage auf unser "Glück" hoffen zu müssen.
Unverständlich hierbei ist aber für uns u.a die Begründung, daß die freien Plätze der OGS ebenso von nicht Erwerbstätigen (also arbeitslos) und Hartz IV-Beziehern beansprucht werden können wie von Erwerbstätigen, da diese von der Arbeitsagentur als "arbeitssuchend" eingestuft werden und somit einer Tätigkeit nachkommen, durch den sie einen gleichwertigen Anspruch auf einen OGS-Platz erwerben.
Diese Einstufung scheint uns allerdings sehr absurd. Denn um ihr gerecht zu werden, müßte demnach ein Arbeitssuchender ( o. Hartz IV-Bezieher) unter der Woche min. acht Std. täglich Bewerbungen schreiben, gleichzeitig Bewerbungsgespräche absolvieren und entspr. Firmen auch persönlich aufsuchen.
Dies anzunehmen entbehrt aber wohl jeglichen Realitätssinn. Unsere Frage muß also lauten : Warum gibt es hier keine Form von Bedarfsregelungund reicht für diesen Kreis nicht die "verläßliche Schulform" ?
Für uns wäre das entfallen eines OGS-Platzes ein existentielles Problem, was dazu führen würde, daß meine Frau ihren sicheren Arbeitsplatz aufgeben müßte, der es überhaupt erst möglich macht, unserer Tochter ein gutes Maß an Bildungschancen zukommen zu lassen.

Hochachtungsvoll

Volker Kurlbaum

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kurlbaum,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht sofort adäquat antworten kann, da eine sach- und fachgerechte Antwort einiger Informationen bedarf. Im Übrigen würde ich mich freuen, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit noch einmal direkt an mein Wahlkreisbüro, Gabelsbergerstraße 15, 45879 Tel: 0209/145758, wenden würden.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Töns MdL

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