Warum wurde die EU-Beihilferechtsstelle der Wirtschaftsbehörde nicht eingeschaltet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Elbtower-Grundstücks unter Marktwert im Einklang mit dem EU-Beihilferecht steht?
Sehr geehrter Herr Schreiber,
in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Mai wurde diskutiert, wie der Senat die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen beim Verkauf des Grundstücks für den Elbtower prüft. Im Protokoll (S.8) heißt es, in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sei „in Abstimmung mit der Beihilferechtsstelle der Behörde für Wirtschaft und Innovation eine juristische Prüfung vorgenommen worden.“
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/73849
Allerdings bestreitet die BWI jegliche Mitwirkung an der juristischen Prüfung durch die BSW. Wörtlich gestern in der Antwort zu meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten:
"die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, war inhaltlich in keiner Weise mit dem Vorgang „EU-beihilferechtliche Beratung Grundstücksverkauf Elbtower“ befasst (...), es gab daher weder einen Austausch von Dokumenten noch eine rechtliche Beratung/ Prüfung durch die BWI."
https://fragdenstaat.de/a/250045
Danke im Voraus für Ihre Antwort!