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Markus Schreiber
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Frage von Jan D. •

Wie schätzen Sie Ihre Möglichkeiten ein, den Bau des Elbtowers abzuwenden?

Sehr geehrter Herr Schreiber,

wie schätzen Sie Ihre Möglichkeiten ein, den Bau des Elbtowers abzuwenden? Es wäre gut, Sie setzten sich mit Gleichgesinnten zusammen und prüften Ihre Möglichkeiten, den Elbtower noch zu verhindern.
Im tiefsten Innern wissen alle, dass wir dieses Projekt nicht brauchen. Es ist aus der Zeit gefallen.
Vielleicht hilft dieses: "Eine Baugenehmigung gilt nach § 73 Abs. 1 HBauO nur befristet2. Sie erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist [...]"

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu lesen.

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Sehr geehrter Herr D.

eine Baugenehmigung kann nur auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden. Insofern ist der entscheidende Punkt der Eigentumsübergang des Grundstücks. Den hat die Bürgerschaft an die Vorvermietungsquote gekoppelt. Aus meiner Sicht ist also die Erbringung der Vorvermietungsquote vor unserer Zustimmung zum Eigentumsübergang erforderlich. Ich würde ohne Erfüllung der Vorvermietungsquote nicht zustimmen. Wenn das eine Mehrheit der Abgeordneten so sehen würde, wäre in dem geschilderten Fall der Elbtower abgewendet.

Mit freundlichen Grüßen 

 

Markus Schreiber (SPD) MdHB

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