Setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbot ein?
Sehr geehrter Herr Rössler,
Vor kurzem erst habe ich eine sehr wichtige und mittlerweile erfolgreiche Petition zur Prüfung eines AFD-Verbotes durch unterschrieben.
Kern der Petition ist die Aufforderung an den Bundesrat eine Beantragung zur Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Aktuell wurde die Petition bereits 336.288 mal von Demokratie- und Verfassungsschützern unterzeichnet.
Inzwischen wurde der amtierenden Bundesratspräsidenten, den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher, für eine Petitions-Übergabe angefragt und hoffen auf eine positive Rückmeldung.
Nähere Informieren zur Petition finden Sie unter https://innn.it/afdverbot/
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen würden.
Beste Grüße
Susan H. aus Korntal-Münchingen
Sehr geehrte Frau H.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement. Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürger*innen wie Ihnen. Deswegen möchte ich mich als erstes für Ihr zivilgesellschaftliches Engagement bedanken.
Grundsätzlich teile ich Ihre Sorgen, was die stetige Radikalisierung der AfD betrifft. Für mich ist klar: Die AFD bewegt sich in nennenswerten Teilen außerhalb des demokratischen Spektrums. Sie stellt mit ihrem Angst-Machen, ihren Fake-News, ihrer Nazi-Nähe (s. Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt aus dem aktuellen Jahr 2023, Björn Höcke als einen der einflussreichsten AFD-Politiker in Deutschland als Nazi bezeichnen zu dürfen) eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Daher teile ich den Kern der von Ihnen benannten Petition, nämlich ein Verbot prüfen zu lassen.
Für mich und meine Fraktion ist es allerdings unabhängig von der Frage "Verbot ja oder nein" ein zentrales Anliegen, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen, um zu verhindern, daß sie in irgendeine Form von Regierungsverantwortung kommt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre die konkrete Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens allerdings risikoreich:
Es ist richtig und wichtig, daß unsere Verfassungsordnung ein derartiges Verfahren ermöglicht. Gleichzeitig hat die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezeigt, daß dieses scharfe Schwert erfolgreich nur unter strengsten Voraussetzungen und somit als ultima ratio eingesetzt werden sollte. Schließlich handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer demokratischen Verfassungsordnung, welche die Parteien als zentrale Akteure vorsieht. Daher kann ein solches Verfahren nur in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen.
Aus meiner Sicht ist hierbei der zentrale Bestandteil der von Ihnen benannten Petition die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder erforderlich - um die Erfolgsaussichten eines Verbotes zu prüfen.
Derzeit wird die AfD auf Ebene des Bundes sowie auf Ebene ihres baden-württembergischen Landesverbandes durch die zuständigen Verfassungsschutzämter als Verdachtsfall eingestuft. Die Verfassungsschutzämter sind noch im laufenden Prüfungsverfahren. Lediglich der Verfassungsschutz Thüringen hält die Thüringer AfD für gesichert rechtsextrem.
Erst auf der Grundlage einer Bewertung durch die Verfassungsschutzämter sollte eine politische Entscheidung durch die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) getroffen werden, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Ein Parteiverbotsverfahren könnte die AfD derzeit sogar weiter stärken mit ihrem Narrativ, sich als Opfer der „etablierten“ Parteien darzustellen. Darüber hinaus birgt es die Gefahr, die Demokratieverdrossenheit, ja sogar –feindlichkeit weiter anwachsen zu lassen.
Und wenngleich es gute Gründe für ein Verbot gibt: Der Ausgang wäre aktuell ungewiss. Ein Misserfolg, wie beim erfolglosen Verbotsantrag gegen die NPD, würde die AFD extrem stärken - dann wäre letztinstanzlich festgestellt, daß sie nicht verfassungsfeindlich wäre.
Aktuell setze ich daher auf die Beobachtung und Beurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen und immer wieder deutlich zu machen und zu begründen, daß und warum es sich dabei nicht um eine „normale“ Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens handelt.
Herzliche Grüße
Ihr Markus Rösler