Sehr geehrter Herr Rösler, was werden Sie tun, um durch Mitwirkung der baden-württembergischen Regierung im Bundesrat ein Verbot der offensichtlich verfassungsfeindlichen Partei "AFD" voranzubringen?
Ich besziehe mich hier auf die Einstufung des Verfassungsschutzes sowie die kürzlich bekannt gewordenen Umtriebe auf der "Wannseekonferenz 2.0", aufgedeckt durch Correctiv.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage auf die ich Ihnen gerne antworte. Auch möchte ich mich ausdrücklich für ihr zivilgesellschaftliches Engagement bedanken!
Ich teile Ihre Sorgen, was die stetige Radikalisierung der AfD betrifft. Für mich ist klar: Die AfD bewegt sich in erheblichen Teilen außerhalb des demokratischen Spektrums. Ein AfD-Verbotsverfahren sollte daher unbedingt geprüft werden,
Die Politik benötigt hierfür aber juristische Beratung mit möglichst klarer Einschätzung der Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens auf fundierter Grundlage.
Denn eines darf auf keinen Fall passieren: Ein Scheitern eines solchen Verbotsverfahrens. Das würde die AfD maximal stärken und ihr weiteren intensiven Zulauf bringen bei gleichzeitig dann gesicherter Existenz auf Jahre.
Sie und ihre Anhängerschaft würden womöglich den Mythos ihrer Opferrolle im politischen Wettbewerb bekräftigen und sich als vermeintliche „Alternative“ nur bestätigt und legitimiert fühlen. Darüber hinaus birgt ein gescheitertes Verbotsverfahren die Gefahr, die Demokratieverdrossenheit, ja sogar –feindlichkeit weiter anwachsen zu lassen.
Sollte uns auf fundiert juristischer Basis der Erfolg eines Verbotsverfahrens empfohlen werden, wäre das ein "schlagendes" Argument für die Einleitung eines solchen Verfahrens. Formal fällt die Entscheidung darüber im Bundestag oder im Bundesrat.
Auch möchte ich darauf hinweisen, daß sich das Problem des Rechtsextremismus in Deutschland nicht durch ein Parteiverbot lösen lässt. Es ist fest davon auszugehen, daß sich im Falle eines Parteiverbots schnell neue rechte Gruppierungen und Parteien bilden würden. Da ist es noch schlimmer wie mit der Hydra aus der griechischen Mythologie: Schlägt man der Schlange einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach.
Was ein Verfahren inhaltlich nicht begründen darf und kann, aber ein "Kollateralnutzen" wäre, wäre der Wegfall von staatlichen Förderungen, Parteistrukturen und bezahlten Mitarbeiter/innen.
Aktuell setze ich daher auf die Beobachtung und Beurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, die AfD im politischen Wettbewerb zu stellen und immer wieder deutlich zu machen und zu begründen, daß und warum es sich dabei nicht um eine „normale“ Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens handelt. Das verfolge ich im beruflichen Kontext wie bspw. in meinen Plenarreden aber auch im Privaten. Ich bin überzeugt, daß es für uns demokratischen und weltoffenen Bürger nun umso wichtiger ist, rechten und menschenfeindlichen Äußerungen entschieden zu entgegnen und zu widersprechen. Die zahlreichen, deutschlandweiten Demonstrationen gegen rechts machen Mut und geben Anlass zur Zuversicht, daß die AfD in diesem Land nicht mehrheitsfähig ist.
Herzliche Grüße
Ihr Markus Rösler