Guten Tag, seit April 2022 bin ich im Vorruhestand und warte vergeblich auf die Auszahlung der Energiepauschale. Begründung: kein aktives Arbeitsverhältnis. Wurde das Gesetz inzwischen nachgebessert?
Werte Sigrid M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von fast 300 Mrd. Euro verabschiedet. Auch als Land Baden-Württemberg haben wir aufgrund der gestiegenen Energiepreise Hilfen für Vereine, Unternehmen und Privatpersonen auf den Weg gebracht. Tatsächlich gibt es Personengruppen, die von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert haben, z.B. Bezieher von Übergangsgeld oder Vorruhestandsgeld – wozu Sie zu gehören scheinen.
Als Landtagsabgeordneter bin ich bei dieser Thematik leider der falsche Ansprechpartner. Nach meinem Kenntnisstand prüft die Bundesregierung jedoch aktuell, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit der Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Für Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Mo.-Do. von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 030/221 911 001 erreichbar.
Herzliche Grüße
Markus Rösler
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Landtag von Baden-Württemberg
Dr. Markus Rösler
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