Frage an Markus Rösler von Richard R. bezüglich Innere Sicherheit
Mehr Härte gegen kriminelle Clans
Sehr geehrter Herr Dr. Rössler,
die Kripo-Gewerkschaften fordern mehr Härte gegen kriminelle Clans !
Was unternimmt die Landesregierung um diesen Clans Einhalt zu gebieten und die Bevölkerung zu schützen?
Das Verhalten krimineller Großfamilien sei ein "Paradebeispiel für misslungene Integration", heißt es in dem 30-seitigen Positionspapier. Strafverfolgungs- und Sozialbehörden sollten bei begründetem Verdacht auf Straftaten alle relevanten Daten austauschen dürfen. Jobcenter sollen demnach Sozialleistungsbetrug durch Clan-Angehörige besser erkennen können. Zulassungsstellen könnten systematisch Auskunft geben, wem ein Luxusauto gehört und ob es Strohmänner gibt. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", schreibt der BDK.
Gleichzeitig will es der Verband kriminellen Großfamilien so schwer wie möglich machen, Unternehmen zu gründen und "illegal erworbenes Vermögen zu legalisieren". Die Behörden sollten deshalb Shisha-Bars, Wettbüros, Restaurants, Autohandelsplätze und andere Treffpunkte im Umfeld von Clans laufend kontrollieren. Illegale Geschäfte sollen so aufgedeckt oder verhindert werden.
Warum wird seit Jahren dem nicht massiv nachgegangen ? Warum wird der Strafmaßstab nicht höher geschraubt ? Warum wird nicht ausgewiesen ? Warum wird die Staatsangehörigkeit nicht zurück genommen?
Vor den Flüchtlingsheimen in BaWü stehen schon die Luxuskarossen der Clans und werben um Flüchtlinge !
Sind wir eine Bananenrepublik ?
Die nächsten Wahlen stehen bevor. Der Bürger erwartet erhöhten Schutz und ein härteren Vorgehen gegen die Clans !!!!!!!!!
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie eine entschlossene Aufklärung und Verfolgung im sensiblen Bereich krimineller Clans fordern.
Glücklicherweise hatte ich bisher weder persönlich noch im Wahlkreis damit zu tun. Auch dienstlich bin ich nicht in den zuständigen Fachausschüssen oder Gremien vertreten.
Derzeit bin ich dabei, zu prüfen, welche Erfahrungswerte und/oder Positionen es bei den Grünen im Land und Bund hierzu gibt.
Im Zusammenhang mit den derzeitigen Osterferien bitte ich um Verständnis, wenn eine konkretere Antwort noch etwas dauert.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Rath,
ergänzend zu meinem Zwischenbescheid von 15. April 2019 möchte ich Ihnen nach diversen Recherchen folgende Informationen zukommen lassen: Bei der sog. Clan-Kriminalität handelt es sich um eine Form der Organisierten Kriminalität (OK) - das ist Ihnen ja sicherlich bekannt. Die Organisierte Kriminalität ist sowohl präventiv-polizeilich beim Innenministerium (IM) als auch im Hinblick auf die Strafverfolgung beim Justizministerium ein wichtiges Thema.
Die Polizei in Baden-Württemberg misst der Bekämpfung der OK hohe Priorität bei. Im vergangenen Jahr stellte das IM zusätzliche Mittel zur Verfügung. Weitergehende Infos hierzu: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/kriminalitaetsbekaempfung/organisierte-kriminalitaet/.
Im Hinblick aufs Strafrecht ist zu sagen, daß die Zuständigkeit hierfür beim Bund liegt. Die Landesregierung kann bzw. darf daher weder Straftatbestände einführen noch Strafmaße verschärfen. Die OK dient oftmals der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile und wurde daher seither v.a. auch durch die Kriminalisierung der Geldwäsche bekämpft. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgesetzgeber 2017 die Vermögenabschöpfung grundlegend reformiert: Vermögen unbekannter Herkunft kann nun leichter eingezogen werden.
Im Hinblick auf Ermittlungstätigkeiten muss berücksichtigt werden, daß die Sicherheitsbehörden in aller Regel komplexe Personengeflechte prüfen und analysieren müssen, um an Hintermänner zu gelangen sowie um die Geldflüsse nachvollziehen zu können. Gerade im Bereich der OK sind schlichte Kontrollbesuche z.B. von Restaurants, die zur Geldwäsche dienen, nicht zwingend hilfreich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten in diesem Kriminalitätsbereich v.a. mit verdeckten Maßnahmen und häufig in auf lange Zeit angelegten Verfahren.
Wir Grüne treten sehr dafür ein, daß die organisierte Kriminalität entschieden und konsequent bekämpft wird und daß hierfür Kapazitäten bei der Polizei und der Justiz bereitgehalten werden.
Der Schwerpunkt der OK-Bekämpfung in BW liegt bei der Bekämpfung der Italienischen Organisierten Kriminalität, der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität und der Rockerkriminalität. Clan-Kriminalität, wie Sie wohl meinen, hat bundesweit ihre Schwerpunkte v.a. in Berlin, NRW und Niedersachsen. Ein großer Erfolg der Sicherheitsbehörden v.a. auch in BW war im vergangenen Juli das bundesweite Verbot und die Auflösung des "Osmanen Germania Boxclub" durch das Bundesinnenministerium. Nach umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg und aufgrund intensiver Ermittlungen, an denen die Polizei aus BW maßgeblich beteiligt war, gelang der Polizei der Nachweis, dass von der rockerähnlichen Vereinigung schwerwiegende Gefahren ausgehen. In Folge erfolgte das Verbot: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/organisierte-kriminalitaet-in-baden-wuerttemberg/.
Nach strafrechtlichen Verurteilungen können Ausweisungen erfolgen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und dieses Instrument wird in der Praxis der Ausländerbehörden auch angewendet. Den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit lehnen wir Grüne als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung hingegen ab. Dies ist auch gesetzlich nicht zulässig. Es dürfen zwischen Menschen, die als Deutsche geboren wurden und solchen, die später die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, keine Unterschiede gemacht werden. Sofern es sich bei einem Täter bzw. einer Täterin um einen deutschen Staatsangehörigen bzw. eine deutsche Staatsangehörige handelt, so ist die richtige Reaktion auf dessen bzw. deren Straffälligkeit unser deutsches Strafrecht.
Ergänzend möchte ich Ihnen den Link zu unserem Sicherheitskonzept weiterleiten, das die Grüne Landtagsfraktion Ende des vergangenen Jahres beschlossen hat. Es richtet sich weniger an die Bekämpfung Organisierter Kriminalität, als vielmehr an den Umgang mit Mehrfach- und Intensivstraftäter*innen, wobei es da sicherlich einige Überschneidungen gibt: www.gruene-landtag-bw.de/fileadmin/bawue/user_upload/Gruene-Ideen-fuer-mehr-Sicherheit_13-11-2018.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rösler