Frage an Markus Rösler von Sabine H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
Der Bestand der Artenvielfalt ist bedroht, Blüten bestäubende Insekten und Bienen haben immer größere Probleme zu überleben. Durch unsere immer monotoner werdende Landschaft und Hausgärten, durch den verstärkten Einsatz von Pestiziden und durch den immer noch hohen Flächenverbrauch. Sollte es nicht möglich sein, dass das Land, die Bauhöfe der Kommunen und Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen und auf landeseigenen Liegenschaften, wie staatliche Schlösser und Gärten, Staatsdomänen und allen landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften im Landesbesitz, keine Pflanzenschutzmittel/Pestizide mehr einsetzen? Kann man nicht verstärkt Nützlinge stattdessen einsetzen? Warum dürfen Pflanzenschutzmittel noch immer in Baumärkten und Discountern (!) an Privatleute, wie z.B. Hobbygärtner, verkauft werden? Die Gefahr einer falschen Lagerung oder Anwendung ist zu groß, gesundheitsgefährdend und nicht kontrollierbar, zumal nur der Verkäufer einen Sachkundenachweis führen muss. Ist es nicht möglich, dass mindestens 10 % der staatlichen, landwirtschaftlichen Flächen Vorrangflächen werden: blühende Ackerstreifen, Altgrasstreifen, Hecken, Feldgehölze etc.? Als Rückzugsflächen, für den Erhalt der Artenvielfalt und als reichhaltiges Nahrungsangebot für Insekten, Bestäuber und Nützlinge? Warum wird mit hohem Personal- und Maschinen-Aufwand alles sauber gemäht und abgeholzt? Wäre es nicht ein gutes Vorbild für Hobby- und Landschaftsgärtner, wenn in den Gemeinden viel mehr Blühflächen entstehen würden, statt monotoner Rasenflächen?
Ich hoffe, Sie können mir die Fragen beantworten und Sie verstehen sie als Anregung für die nächste, vor Ihnen liegende, Politikarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Holmgeirsson
Heckengäu – Imkerei
NABU Baden-Württemberg
Fachberaterin für Bienen und Pestizide
Sehr geehrte Frau Holmgeirsson,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als für Naturschutz und Imkerei zuständiger Abgeordneter der GRÜNEN gerne beantworte. In der Tat liegt auch mir der Schutz unserer Biodiversität sehr am Herzen, weshalb ich mich hierfür schon lange besonders einsetze. Für die Bienen haben wir in dieser Legislaturperiode einiges erreicht. Hierzu gibt es auch eine parlamentarische Initiative, in der viele Details deutlich werden: www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7093_D.pdf
Förderung von bienenfreundlicher Landschaften:
Im neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert Grün-Rot so umfassend wie nie zuvor gezielt Maßnahmen, die der Bienenfreundlichkeit unserer Landschaften dienen. Hierzu zählen im Besonderen
- die Ansaat von Bienenweidemischungen (Fördersätze 710 € bzw. 330 € je ha mit Anrechnung als ökologische Vorrangfläche),
- die Erhaltung von besonders artenreichem Grünland (230 € bis 260 € je ha) und
- die Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge mit 75 € je ha).
Darüber hinaus haben wir die Förderbeträge für extensive und damit bienenfreundliche Bewirtschaftungsformen deutlich erhöht: von Dauergrünland, Ökologischem Landbaus, dem Verzicht auf chemisch-synthischen Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb. Dadurch werden wertvolle Rückzugsorte und Trachtquellen für Honigbienen und Wildinsekten gesichert und geschaffen.
Ziele dieser Agrarumweltmaßnahmen sind auch eine bessere Nektar- und Pollenverfügbarkeit durch ein breites Blütenspektrum wie auch längere bzw. kontinuierliche Blühzeiten insbesondere in den Sommermonaten. Begleitend zu diesen Maßnahmen bzw. als Wissensgrundlage hierzu, finden jährlich Anbauversuche zu Blühmischungen wie auch zu Alternativen für Mais bei der Energieerzeugung am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg statt.
Über Fortbildungsveranstaltungen zu arten- und blütenreichen Landschaften für Honigbiene & Co. wie auch einem vom Ministerium erstellten Bienenweidekatalog (sowohl in Papier wie elektronischer Form als Datenbank) werden neben den landwirtschaftlichen Zielgruppen auch private, kommunale und gewerbliche Flächennutzer für das Thema sensibilisiert. Ziel ist es, das notwendige Wissen zur Schaffung eines besseren Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten beispielsweise anhand von „Best-Practice“-Beispielen zu vermitteln.
Sie schlagen vor, mindestens 10 % der staatlichen, landwirtschaftlichen Flächen per Vorschrift zu Rückzugsflächen, für den Erhalt der Artenvielfalt zu machen. Ich finde diesen Vorschlag interessant, er entspricht den Intentionen unserer 2013 verabschiedeten Naturschutzstrategie. Daher werde ich gerne prüfen lassen, um wie viel Fläche es sich dabei handelt und ob eine solche Vorschrift realisierbar wäre.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Das Verbot von Pestiziden ist Bundessache, nicht Ländersache. Trotzdem hat sich unser zuständiger Fachminister Alexander Bonde auch persönlich dafür eingesetzt und wird das auch weiterhin tun: Der Einsatz von Neonicotinoiden sowie von Glyphosat gehört eingeschränkt auf wenige Ausnahmen in der Landwirtschaft (nicht mehr in Haus- und Kleingärten) bzw. sobald geeignete Ersatzstoffe vorhanden sind, auch generell verboten. (Siehe Antrag Frage 10)
Mit den Imkereiverbänden sowohl auf Landesebene wie bei mir im Kreis Ludwigsburg stehe ich in regelmäßiger sehr kollegialer Verbindung und bin dankbar für deren Engagement und Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Markus Rösler