Frage an Markus Rösler von Alex K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
zur Reduzierung von Medikamenten in der Viehhaltung hat die Bundesregierung mit der Arzneimittelgesetz-Novelle ein Antibiotika-Minimierungs-Konzept beschlossen. Der Antibiotikaeinsatz muss gemeldet werden. Liegt dieser über dem Durchschnitt, müssen verpflichtend Reduktionsmaßnahmen mit einem Tierarzt bzw. der Veterinärbehörde ergriffen werden.
Können Sie mir mitteilen wie dies in den Landkreisen umgesetzt wird. Welche Behörde kontrolliert den Einsatz und setzt gegebenenfalls Maßnahmen durch? Ist der Einsatz von Medikamenten in der Viehhaltung schon zurückgegangen, oder sollte besser die Ausgabe begrenzt werden?
Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Herr Kretzschmar,
vielen Dank für die sehr interessante Anfrage. Leider kann ich ich diese nicht selbst beantworten. Ich bin bereits mit den zuständigen Stellen in Verbindung, bitte aber noch um etwas Geduld.
Herzliche Grüße
Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
nachfolgend möchte ich Ihnen ihre Fragen zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes und dem darin enthaltenen Antibiotika-Minimierungskonzept für Nutztiere beantworten, soweit mir dies insbesondere nach Gesprächen mit "meinem" Landratsamt in Ludwigsburg möglich ist (nix für ungut, Sie können selbstverständlich bei Ihrem Landratsamt im Nordbadischen selbst nachfragen und müssten dann eigentlich eine vergleichbare Antwort erhalten) .
Das Antibiotika-Minimierungskonzept für Nutztiere wird auf Landkreisebene u.a. wie folgt umgesetzt:
Tierhalter ab einer gewissen Größe sind dazu verpflichtet, alle sechs Monate zu melden, welche Wirkstoffe sie wie vielen Tieren in welchen Mengen über wie viele Tage geben. Dies muss in der Datenbank für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) eingetragen werden. Die Landwirte wurden hierüber im Jahr 2014 informiert. Da es bei der Einführung von allem Neuen Anlaufschwierigkeiten gibt, mussten viele Nachfragen durch das Veterinäramt beantwortet werden und es kam teilweise zu Verzögerungen. Die Anlaufschwierigkeiten scheinen nun aber beseitigt zu sein.
Die Daten in der HIT-Datenbank werden nun mit zwei Grenzwerten abgeglichen, die in einem festen Turnus neu berechnet werden. Überschreitet ein Bauer die erste Grenze, muss er zusammen mit seinem behandelnden Hoftierarzt den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Überschreitet er auch die zweite, höhere Grenze, so muss er zusätzlich einen (Fahr-)Plan zur Antibiotikareduzierung beim Veterinäramt einreichen. Diese Maßnahmen werden von den Veterinäramtern der Kreise kontrolliert und gegebenfalls auch sanktioniert.
Zumindest in Ludwigsburg gibt es laut Auskunft des Veterinäramts von der breiten Mehrheit der Landwirte Lob und Anerkennung für das Konzept. Da das Antibiotika-Minimierungskonzept noch recht neu ist, existieren noch keine Evaluationen. Allerdings kann man mit Blick auf die Deutsche-Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) von 2008 sagen, dass dank solcher Konzepte bzw. deren Umsetzung Erfolge erzielt wurden: So wurde u.a. der Rückgang der Infektion mit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) beim Menschen von mehr als 20 Prozent in 2010 auf 12,8 Prozent in 2013 erreicht.
Eine Kontingentierung von Antibiotika, wie Sie sie ansprechen, ist bereits heute Realität, da Antibiotika nur nach vorheriger Konsultation eines Tierarztes ausgegeben werden dürfen und dies dokumentiert wird. Durch diese Regelungen wird dem wahllosen oder ungezielten Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung ein Riegel vorgeschoben. Dies alles schließt Missbrauch nicht aus - schwarze Schafe gibt es wie wir wissen im Grundsatz überall.
Gerade bei den besonders wichtigen Reserveantibiotika muss gewährleistet sein, dass diese v.a. in der Humanmedizin wirken. Ein sparsames Einsetzen ist daher besonders wichtig, um die Entwicklung resistenter Bakterien zu bremsen, gegen die es kaum noch Mittel gibt.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Themenfeld haben, bitte ich Sie, sich entweder an meinen thematisch zuständigen Kollegen Martin Hahn oder an Ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rösler