Frage an Markus Rösler von Martin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Rösler,
leider haben Sie meine Anfrage vom 10.09. noch nicht beantwortet. Minister Bonde hat jüngst wieder verlauten lassen, dass es keine Änderung des Betretungsrechts im Waldgesetz geben wird. Wiederum tat er dies ohne stichhaltige Argumente. Deshalb frage ich Sie hiermit nochmals offiziell und ganz konkret:
-Inwiefern hat sich die existierende 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg bewährt? Welche Statistiken gibt es hierzu? Was ist in BaWue besser als in 15 anderen Bundesländern?
-Was macht den Schwarzwald so besonders, dass man dort erst eine Studie durchführen muss, wo es doch bereits genügend Studien aus anderen (Bundes)Ländern gibt? Siehe http://dimb.de/aktivitaeten/online-bibliothek
-Der Schwarzwald ist nur ein Teil von BaWue, wieso werden dauerhaft andere Waldregionen komplett außenvor gelassen? Wie sollen sich umweltbewusste Radfahrer und Sportler verhalten, die direkt vor Ihrer Haustüre fahren möchten, ohne das Auto zu benutzen? Ist das grüne Politik?
-Sie führen wiederkehrende Konflikte zwischen Waldbesuchern aus. Welche Statistiken gibt es über Konflikte zwischen Mountainbiker und Wanderern? Was unterscheidet BaWue hier von den 15 anderen Bundesländern?
-In einer Studie erstellt vom Inst. f. Forst-&Umweltpolitik der Uni Freiburg (siehe http://www.schwarzwald-tourismus.info/content/download/37289/1159025/version/1/file/Schraml+Bikestudie+17+Juni+2013.pdf ) im Auftrag der Schwarzwald Tourismus GmbH wurden 970 Schwarzwaldbesucher (darunter 930 Wanderer) befragt. Lediglich 7% der Wanderer fühlten durch Mountainbiker sehr oder ziemlich gestört, 67% hingegen gar nicht. Wem also dient die 2-Meter-Regel, wenn ein Großteil der Bevölkerung gar keinen Bedarf darin sieht?
-Als Argument angeführt wird die nicht gegebene Rechtssicherheit des Bu.waldgesetzes. Was unterscheidet hier Ba.-Wü.von den 15 anderen Bundesländern, dass wir hier ein engeres Gesetz benötigen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner beider Anfragen
Mit freundl. Gruß
M. Engelhardt
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Entschuldigen Sie bitte die etwas späte Antwort - als begeisterter Radfahrer und Wanderer zugleich habe ich mich nochmals intensiv mit der Thematik beschäftigt, die ja übrigens am 23.10.2013 im Landtagsausschuss behandelt werden wird.
Die derzeitige 2-m-Regelung ist eine Regelung auf Landesebene.
Möglich und von uns ausdrücklich befürwortet sind abweichende Regelungen auf Kreis- oder Gemeindeebene, in denen gemeinsam mit den örtlichen Natursport- und Wandervereinen Modellprojekte und individuelle Regelung für die Nutzung von unter zwei Meter breiten Waldwegen möglich gemacht werden. Wir sehen daher quasi logischerweise keinen Bedarf, die 2-Meter Regelung auf Landesebene zu ändern. Denn die o.g. Ausnahmen und damit die praktische Umsetzung vieler Ihrer Anliegen lässt das Landeswaldgesetz bereits bisher zu.
Für weitere Rückfragen, wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständige Abteilung Forst im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) über die Bürgerreferentin des Ministeriums: Tanja Ingwersen, 0711/126-2378 Tanja.Ingwersen@mlr.bwl.de
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Markus Rösler