Frage an Markus Rösler von Ralf D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Rösler,
als engagierte Mountainbiker der Altersklasse Ü 40 möchte ich Ihnen gerne folgende Frage stellen:
Warum hat Ihre Partei seit sie in BW in der Regierung ist noch keine Schritte unternommen die bestehende 2m Regelung für das Befahren von Wladwegen mit dem Fahrrad zu kippen?
Ihre Partei hat als Oppositionspartei selber diese Regelung abgelehnt.
Mit freundliche Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Ralf Drolshagen
Sehr geehrter Herr Drolshagen,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir GRÜNEN setzen uns ein für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängen und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.
Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam von Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist es, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.
Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann.
Die Fraktion GRÜNE strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an. Ich war in der vergangenen Legislaturperiode der für diesen Bereich zuständige Berater und kann mich nicht erinnern, dass sich die Landtagsfraktion GRÜNE für die Aufhebung dieser Regelung ausgesprochen hätte. Sollten sie Belege haben, die dem widersprechen, können Sie mir diese gerne zusenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Rösler