Markus Rinderspacher
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Frage von Andreas A. •

Frage an Markus Rinderspacher von Andreas A. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

Bezug nehmend auf Ihre Antwort auf Herrn Aigner fiel mir auf, dass Sie die wichtigen und konkreten Fragen gar nicht beantwortet haben. Liegt es vielleicht daran, dass Sie gegen den Springer Konzern durch Ihre eigene Arbeit und Verpflichtungen keinem verbal auf die Füße treten wollen? Und habe ich Sie darin richtig verstanden, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen in Gegendarstellungen und eine verbindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Regelung für Medien-Opfer? - Ist das sozial?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Albrecht

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

Ihre Vermutung, ich hätte gegenüber dem Springerkonzern Verpflichtungen welcher
Art auch immer, hat keine Grundlage.

Zur Sache:

Das ausdifferenzierte Presserecht ist stark von der Rechtssprechung des
Bundesfassungsgerichts geprägt. Dabei geht es auch bei der Frage des
Gegendarstellungsrechts um eine adäquate Balance zwischen den Grundrechten der
Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht.

Gerade die Pressefreiheit ermöglicht es, in einer demokratischen Gesellschaft
jemandem "verbal auf die Füße zu treten", wie sie es formulieren. Dazu gehört im
übrigen auch eine "unliebsame" Berichterstattung über Politiker.

Klar ist: Medienopfer haben bei unzulässigen Eingriffen in ihre geschützten
Rechtsgüter eine Mehrzahl von Abwehr- und Ausgleichsansprüche: Unterlassungs-,
Berichtigungs-, Beseitigungs- und Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche.
Diese Ansprüche sind in unserer Rechtsordnung verbindlich verbrieft - und das
ist gut so.

Es ist die Sache der Gerichte, im Einzelfall über die Höhe möglicher
Entschädigungszahlungen zu befinden. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle keine
Höchstgrenzen gesetzt.

Sie haben mich richtig verstanden, dass ich beim Gegendarstellungsrecht das
bestehende rechtliche Instrumentarium für ausreichend erachte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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