Frage an Markus Rinderspacher von Guido L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Rinderspacher MdL,
am 30.12.19 schrieben Sie einen Brief an den Leiter der Staatskanzlei, Herrn Dr. Florian Herrmann MdL, indem Sie ihn unter Fristsetzung 24.01.20 baten, Ihre parlamentarische Anfrage vom 12.12.19 hinsichtlich der geflossenen Fördergelder für die Konfuzius-Institute in Bayern ( http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003500/0000003752_001.pdf ) zu beantworten: https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/verfassungsbeschwerdedrohunghe-5e173d5dc2b51.pdf
Meine Fragen:
- Haben Sie von Herrn Dr. Herrmann mittlerweile eine Sie inhaltlich befriedigende Antwort (Ziel: Nennung der Fördersumme für Konfuzius-Institute in Bayern) erhalten?
Falls ja:
- Veröffentlichen Sie diese oder haben Sie diese bereits veröffentlicht?
Falls nein:
- Machen Sie Ihre Ankündigung, vor das Verfassungsgericht ziehen zu wollen ( https://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=505051 ), bald wahr oder haben Sie bereits diesbezüglich Klage eingereicht?
In der Hoffnung, dass Sie sich von Herrn Dr. Herrmann nicht weiterhin "am Nasenring durch die Manege führen" lassen* und die Veröffentlichung der Fördersumme durch die bayerische Staatsregierung notfalls einklagen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
* Falls es Sie tröstet: Meine Fragen beantwortet Herr Dr. Herrmann grundsätzlich (auch) nicht: https://www.abgeordnetenwatch.de/dialogues/29821/deputies/132533 und https://www.abgeordnetenwatch.de/dialogues/16285/deputies/132533 ff.
Sehr geehrter Herr Langenstück,
die Staatsregierung hat mir mittlerweile geantwortet. Ich hatte eine präzise Antwort auf meine parlamentarische Anfrage unter Androhung einer Verfassungsklage verlangt, nachdem mir diese von der Staatsregierung zunächst mit Verweis auf angebliche vergabe- und datenschutzrechtliche Gründe verweigert worden war.
Die Zahlen habe ich heute der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:
Die Staatsregierung hat die Konfuzius-Institute in Bayern seit 2014 mit insgesamt 344.728,01 Euro gefördert. Das Konfuzius-Institut in Nürnberg erhielt 303.048,01 Euro für Raumkosten und seit 2016 zudem für Personalausgaben. Das Konfuzius-Institut in München erhielt 2017 eine projektbezogene Förderung von 41.680 Euro.
Andere ausländische Kulturinstitute wurden in den letzten Jahren von Bayern demnach hingegen nicht gefördert. Von anderen Bundesländern ist eine Bezuschussung von Konfuzius-Instituten nicht bekannt.
Ich frage: wieso bezahlt Bayern für die Influencing-Zwecke der kommunistischen Partei Chinas? Der weltweite Machtausbau des chinesischen Diktators mittels beeinflussender Softpropaganda sollte nicht vom bayerischen Steuerzahler unterstützt werden, auch nicht die Bespitzelung von chinesischen Studierenden in Deutschland.
Die Universität Düsseldorf stoppte im Januar 2020 die Kooperation mit dem Konfuzius-Institut wegen Propaganda-Verdachts. Der Vertrag ist auch deshalb nicht verlängert worden, da die Hochschulleitung nicht ausschließen konnte, dass die chinesische Staatsdoktrin Einfluss auf die Arbeit des Instituts nehme, heißt es in einem Bericht, den die zuständige Wissenschaftsministerin dem nordrhein-westfälischen Landtag vorlegte.
In einem umfassenden Berichtsantrag, der demnächst im Landtag behandelt wird, will ich nun unter anderem wissen:
- Wie kann die Staatsregierung eine Beteiligung der Konfuzius-Institute an Industrie- und Militärspionage in Bayern ausschließen?
- Wie kann die Staatsregierung eine Beteiligung der Konfuzius-Institute an der Überwachung chinesischer Studierender in Bayern ausschließen?
- Wie kann die Staatsregierung eine Propagandatätigkeit des kommunistisch-repressiven System der Volksrepublik China durch ihre Konfuzius-Institute in Bayern ausschließen?
- Wie kann die Staatsregierung eine Beteiligung der Konfuzius-Institute an einer wahrheitswidrigen Kommunikation mit Blick auf die eklatanten Menschenrechtsverletzungen der Volksrepublik China bspw. gegenüber den Tibetern oder Falun Gong ausschließen?
- Wie kann die Staatsregierung eine Beteiligung der Konfuzius-Institute an repressiver Kommunikation mit Blick auf die Legitimität der demokratischen Verfasstheit Taiwans oder mit Focus auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Hongkong ausschließen?
Hintergrund:
Die Konfuzius-Institute weltweit unterstehen dem zentralen Propaganda-Department "Hanban" der kommunistischen Partei Chinas. Laut Bundesregierung wachen die Kommunistische Partei Chinas und die chinesischen Sicherheitsorgane darüber, "dass wissenschaftliche Publikationen und Äußerungen von Wissenschaftlerinnen und und Wissenschaftlern mit der offiziellen Linie des 'Sozialismus chinesischer Prägung in der Neuen Ära' in Übereinstimmung stehen, wie es in der Antwort auf eine Bundestagsanfrage heisst. Die Durchsetzung der Parteilinie habe sich in allen Feldern, auch im Bereich der Wissenschaftsfreiheit in China, seit 2015 verschärft". Der Bundesregierung liegen demnach auch Erkenntnisse vor, wonach chinesische Behörden versuchen, "sowohl chinesische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland als auch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu China forschen, in ihrem Handeln zu beeinflussen."
In Kanada, den USA, Schweden, Dänemark, Frankreich und in den Niederlanden haben mehrere Universitäten ihre Institute geschlossen. Vor dem Hintergrund von Spionage-Spekulationen hat Belgien den Leiter des Brüsseler Konfuzius-Instituts des Landes verwiesen. Ihm wurde zudem für acht Jahre der Aufenthalt in allen 26 Schengen-Staaten untersagt.