Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von Heidi R. •

Frage an Markus Rinderspacher von Heidi R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

nach Bekanntgabe der Kanzlerkandidatur von Peer Steinbrück werden die Regeln bzgl. der Nebeneinkünfte von Bundesabgeordneten wieder heftig diskutiert. Ich bin der Meinung, dass es für die Wähler schon von Interesse ist wieviel Geld ein Abgeordneter nebenher verdient und von wem das Geld kommt. Daher meine Fragen an Sie:

1. Wie ist die Veröffentlichung von Nebeneinkünften für Abgeordnete des bayerischen Landtags geregelt?

2. Sollten Ihrer Meinung nach diese Regeln sowohl für Bundestagsabgeordnete als auch für Landtagsabgeordnete verschärft werden?

Für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Reitinger

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reitinger,

bis heute gelten in Bayern noch nicht mal die nicht besonders scharfen Transparenzregelungen des Bundestags. In den Verhaltensregeln des Bayerischen Landtags heißt es lediglich, sie "haben zum Ziel, mögliche Interessensverknüpfungen zwischen Mandat und beruflichen und anderen Tätigkeiten neben dem Mandat offen zu legen und transparent zu machen." Die Höhe von Nebeneinkünften jedoch muss bspw. nicht offen gelegt werden. D.h. wir haben aus Sicht der SPD in Bayern Handlungsbedarf.

Die SPD hat im Bayerischen Landtag deshalb beantragt: Die Mitglieder des Landtags sollen künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, und das bis auf jeden Euro und Cent. Offengelegt werden müssen die Art der Nebentätigkeit, die Höhe des Honorars sowie der Name des Auftraggebers oder des Vertragspartners, für den der Abgeordnete tätig geworden ist. Schutzwürdige Interessen Dritter sollen gewahrt bleiben. Wenn ein Parlamentarier Nebeneinkünfte jedoch verschweigt, soll der Betrag in gleicher Höhe von der Diät abgezogen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 festgestellt, das Volk hat "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig". Bei Nebeneinkünften oder Parteispenden fühlen sich die Bürger nicht ausreichend informiert. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact hervor. 90 Prozent der Befragten verlangen demnach mehr Transparenz. Sie wollen sich ein Urteil darüber bilden können, ob Abgeordnete möglicherweise von Dritten finanziell abhängig sind, ob ggfls. Interessenskonflikte bestehen.

Im Bundestag waren es bislang CDU, CSU und FDP, die immer wieder schärfere Transparenzregeln entschieden abgelehnt und mit aller Kraft verhindert haben. Ich erinnere an die Plenarrede des damaligen CSU-Landesgruppenvorsitzenden Peter Ramsauer vom 30. Juni 2005, der die von rot-grün beschlossenen Transparenzregeln für Abgeordnete mit scharfen Worten geißelte: "Wir spannen unzählige neue Fallstricke für unsere Kolleginnen und Kollegen auf, wenn dieses Regelwerk in Kraft tritt."

Es reicht ein Blick auf die Liste der Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften, um sich den Widerstand der Abgeordneten von CDU, CSU und FDP zu erklären. Sind es bei schwarz-gelb in der 17. Wahlperiode 94 Abgeordnete mit Nebeneinkünften über 7.000 Euro monatlich, so sind es nur 17 bei der SPD. 9 von 10 Abgeordneten im Ranking der höchsten Nebeneinkünfte sind Fraktionsmitglieder bei CDU, CSU und FDP.

Jedoch haben sich nun die Unions- und FDP-Abgeordneten mit ihrer unredlichen Kritik an Peer Steinbrück, der sich wohl gemerkt an Recht und Ordnung gehalten hat, unter Zugzwang gesetzt. Sie werden die von der SPD geforderten schärferen Transparenzregeln vor diesem Hintergrund wohl kaum mehr verhindern können.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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