Frage an Markus Rinderspacher von Martin F. bezüglich Finanzen
sehr geehrter Herr Rinderspacher,
wie heute in der Presse zu lesen, erwirtschaftet der Bayerische Staat mit den Beamtenpensionsfonds eine Rendite (nach ihrer Aussage) von 7,76%. Auch ich bin auf der Suche nach einer solch attraktiven Anlage. Vielleicht können Sie ihre Berechnung kurz erläutern.
Falls dies so zutrifft, wäre es doch besser, der Staat nimmt neue Schulden auf, und zahlt davon möglichst viel in den Pensionsfond ein.
Schon jetzt vielen Dank für ihre Stellungsnahme,
Martin Fehrmann
Sehr geehrter Herr Fehrmann,
es ist nicht meine Berechnung, die dem zu Grunde liegt.
Sondern es sind die Zahlen des Entwurfs des Zweiten Versorgungsberichts der
Bayerischen Staatsregierung.
Demnach liegt die jährliche Rendite des von der Deutschen Bundesbank verwalteten Fonds bei 7,76 Prozent. 2010 ist eine Wertsteigerung von 6,3 Prozent erreicht worden.
Die Rendite des Pensionsfonds ist demnach höher als die durch Tilgung eingesparten Schuldzinsen.
Die bereits 1999 eingeführte Versorgungsrücklage zur Sicherung künftiger Versorgungsaufwendungen erwirtschaftet eine jährliche Rendite von 4,67 Prozent (in 2010: 5,31 Prozent). Sie wird ebenfalls von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Per 31.12.2010 stellten sich die Sondervermögen wie folgt dar:
Etwa 79 Prozent Rentenpapiere, 20 Prozent Aktien, Bruchteile Kasse.
Den Geschäftsbericht 2010 der beiden Sondervermögen finden Sie unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/fmbl/2011/06/anhang/FMBl-500-F-84_neu.pdf
Die SPD wird bei den Nachtragshaushaltsverhandlungen beantragen, dass die nach dem BayVersRücklG vorgesehenen Zahlungen in Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds für die Jahre 2010 und 2011 nachgeholt und für das Jahr 2012 regulär in einer Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro geleistet werden. Die Staatsregierung hatte auf eine Zuführung zuletzt mit dem Verweis auf eine angebliche Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Bayern verzichtet.
Die regulären Zuführungen zu beiden Sondervermögen können regulär geleistet werden.
Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Haushaltspolitik, wenn künftige Generationen entlastet werden und so auch in Jahren hoher Belastungen finanzpolitischer Spielraum erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher