Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von Michael B. •

Frage an Markus Rinderspacher von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

wir hatten mal die Gelegenheit gehabt, uns über die Gewaltenteilung im Staate zu unterhalten.Sie hatten mir damals gesagt, dass eine Kontrolle der Justiz aus den Erfahrungen mit Nazi-Deutschland nicht wünschenswert sei.

Im Jahre 2000 hatte ich mich dazu verpflichtet, meinem Sohn 303,74 EUR zu bezahlen.

In 06 hatte ich die Zahlungen eingestellt (keine Auskunft, meines Wissens nach vorh. Vermögen §1603, II, S. 3 BGB).

Am 1.1.08 hat sich die Düsseldorfer Tabelle (DT) geändert.

Im Jan. 09 hat der Anw. meines Sohnes 511 EUR/Monat gepfändet, wobei er willkürlich die neue DT anwendete.

Wer 511 statt 303 vollstreckt, begeht Prozessbetrug durch Überpfändung. Deswegen nannte ich den Anw. in mehrere Schriftsätzen ein "Organ der Unrechtspflege".

Um mich zu verteidigen hatte ich Strafanzeige und Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.

Die Gen.-StAnw.-München stellte das Verfahren ein (25.05.09), mit der Begründung, dass wenn ein Anw. ein Programm benutzt und dabei Fehler macht, sei dies keine BEWUSSTE Täuschung.

Daraufhin hatte ich im gleichzeitig laufenden Unterhaltsverfahren das Gericht ersucht, es solle doch die "Einschaltung des Hirns des Anwalts" anordnen (1.6.09).

Die AG München und Freising haben nichts entscheiden wollen.

Die StAnw. Landshut hat mich wegen der Beleidigung des honorigen Anwalts vors Strafgericht gezerrt (Organ .. und .. Hirn ..).

Nun - nach fast 2 Jahren - will der Anwalt das Geld haben.

In seiner aktualisierten Forderung steht nun: 303 EUR/Monat.

Als Recht-Suchender redet man sich den Mund fusselig und schreibt sich die Finger wund: Der Anw. betrügt!

Die Antw. der unabhängigen (von wem?) Justiz war Untätigkeit und Förderung des anwaltlichen Verhaltens.

Haben Sie nicht Angst, dass sich die Geschichte wiederholt?

Welche rechtstaatliche Möglichk. bleiben einem verfassungstreuen Bürger, wenn er auch vom Bay Landtag keine Unterst. erwarten darf? Die Petition PII/VF.0186.16 vom 09.06.09 wurde abgelehnt.

MfG
MB

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat Ihre Eingabe in der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2009 beraten und beschlossen, die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten (§ 80 Nr. 4 der GeschO).

Der Ausschuss hat zu Ihrer Eingabe eine Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingeholt. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechtslage entspricht und nicht zu beanstanden ist. Der Ausschuss hielt nach Beratung diese Stellungnahmen für zutreffend und sah deshalb keine Möglichkeit, Ihrer Eingabe zum Erfolg zu verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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