
(...) Den dortigen Mitarbeitern wäre es ein Leichtes, Neuberliner auf die Problematik der Kirchenzugehörigkeit hinzuweisen. Dann könnten Neuberliner ohne Kirchenzugehörigkeit wenigstens rechtzeitig erneut ihren Austritt aus der Kirche beim Amtsgericht bekunden, so dass keine unberechtigte Abführung der Kirchensteuer erfolgt. (...)