Frage an Markus Löning von Klaus R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Löning,
Sie sind als Bundestagsabgeordneter zwar nicht unmittelbar dafür zuständig, aber ich hätte gern Ihre Meinung zu der Ihnen möglicherweise auch bekannten, wie ich finde skandalösen Praxis der Evangelischen Kirche in Berlin erfahren, Nichtmitglieder, die wegen lange zurückliegenden Kirchenaustritts diesen nicht mehr mit einer Bescheinigung, wohl aber langjähriger Praxis von Finanzbehörden anderer Bundesländer belegen können, nach Zuzug nach Berlin, sozusagen im Wege der Zwangsmitgliedschaft zur Kirchensteuer heranzuziehen. Darüber hinaus halte ich es für sehr bedenklich, daß die Meldebehörden in Berlin Betroffene bei der Anmeldung in Berlin nicht auf diese Praxis der Evangelischen Kirche hinweisen und damit - abgesehen von der Weitergabe der Daten an kirchliche Stellen - dazu beitragen, den neu Zugezogenen einen finanziellen Schaden zu verursachen, der bei unmittelbar nach Zuzug deklaratorisch wiederholtem Kirchenaustritt in Berlin unterblieben wäre. Auch hierzu hätte ich gern Ihre Meinung erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ranner
Sehr geehrter Herr Ranner,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Unmut über die „Zwangsmitgliedschaft zur Kirchensteuer“ erscheint mir nachvollziehbar. Sicherlich ist es sehr fragwürdig, einfach von der Kirchenzugehörigkeit und damit der Kirchensteuerpflicht eines Neuberliners auszugehen. Auf der anderen Seite scheint es Fälle gegeben zu haben, bei denen ein Umzug dazu genutzt wurde, die Kirchenzugehörigkeit auf dem Meldebogen zu verleugnen, um so der Kirchensteuerpflicht zu entgehen, ohne aus der Kirche formell ausgetreten zu sein. Dagegen sichert sich die Kirche mit einer gewissen Berechtigung ab, indem sie eine formelle Austrittsbescheinigung als Beleg über den erfolgten Kirchenaustritt einfordert. Aus meiner Sicht sind allerdings die Kirchen in der Pflicht, Informationen über einen Kirchenaustritt zu unterhalten. Dies kann zum einen auf der Ebene der jeweiligen Gemeinde geschehen, indem dort Kirchenaustritte erfasst werden, oder die Kirchen müssten eine bundesweite Mitgliederliste führen, durch die auch im Falle eines Umzugs zweifelsfrei nachvollzogen werden könnte, wer der entsprechenden Kirche angehört und wer nicht. Dies würde Ihnen und vielen anderen Bürgern zusätzlichen Bürokratismus ersparen.
Ihre Kritik an den Meldebehörden halte ich in diesem Zusammenhang ebenfalls für berechtigt. Den dortigen Mitarbeitern wäre es ein Leichtes, Neuberliner auf die Problematik der Kirchenzugehörigkeit hinzuweisen. Dann könnten Neuberliner ohne Kirchenzugehörigkeit wenigstens rechtzeitig erneut ihren Austritt aus der Kirche beim Amtsgericht bekunden, so dass keine unberechtigte Abführung der Kirchensteuer erfolgt.
Gerne höre ich wieder von Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Markus Löning