Frage an Markus Koob von Norbert S. bezüglich Jugend
Guten Tag, Herr Koob!
Sie waren federführend beteiligt beim heute in Kraft getretenen Gesetz, das den Verkauf von sogenannten "E-Zigaretten" reguliert.
Die vielgepriesene "Rechtssicherheit" ist allerdings ein schlechter Aprilscherz. Viele kleine Onlineshops haben aus Verunsicherung jetzt erstmal dicht gemacht. War das die Absicht? Und was bedeuten die schwammigen Formulierungen jetzt ganz konkret für uns erwachsene Verbraucher?
Dürfen wir das Angebot eines Shops online weiterhin begutachten, ob er überhaupt interessante Produkte zu interessanten Preisen anbietet, oder müssen wir selbst dafür schon durch zeit- und geldaufwendige bürokratische Reifen (z.B. PostIdent) springen?
Und wie ist es mit dem Versand?
Reicht eine "Alterssichtprüfung", d.h. kann die Ware auch an einen anderen eindeutig Erwachsenen ausgehändigt werden bzw. in die Firma geliefert werden?
Oder werden wir Berufstätige dazu genötigt, neben den erklecklichen Zusatzkosten für die "eigenhändige" Zustellung auch noch teils beträchtliche Umwege zur Postfiliale zu machen, um dort den Ausweis vorzuzeigen?
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Scheinargument, dass das ja der Shop bezahlen muss. Alles was Sie dem Shop an Mehrkosten aufbürden, landet zum Schluss IMMER auf der Rechnung des Endkunden. Und zu den Öffnungszeiten meiner Postfiliale bin ich normalerweise nie auch nur in der Nähe.
Was ist mit Bestellungen aus dem Ausland?
Ich habe dort einige Freunde (z.B. Schweizer), die bislang gerne in deutschen Shops bestellen. Werde die durch diese Restriktionen genötigt, auf andere Angebote auszuweichen?
Ich hoffe Sie als Verantwortlicher und mit ihren juristischen Kenntnissen können hier endlich für Klarheit sorgen.
Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt