Frage an Markus Koob von Axel J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Koob,
vielen Dank für ihre Antwort.
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Zitat
" Da es allerdings keine einzige Langzeitstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Dampfens gibt, bin ich nicht überzeugt davon, es Dampferinnen und Dampfer im Beisein von Kindern und Jugendlichen oder anderen Dritten zu gestatten in Nichtraucherschutzbereichen zu dampfen. "
Dient es der Erziehung des Bürgers? Ihnen scheint es nach ihrer Aussage darum zu gehen, dass die Art des Konsums unerwünscht ist. Das OVG Münster hat dazu ein klares Urteil gesprochen, nachdem in NRW E-Zigaretten Tabakprodukten gleichgestellt wurden. Das Hausrecht ist möglich in Anspruch zu nehmen, das NRSG ist auf E-Zigs nicht anwendbar. Schädigung dritter konnte nicht nachgewiesen werden. Warum sollen Bürger über die Möglichkeit des Hausrecht hinaus einschränkt werden ?
Wäre es nicht der richtige Weg erst einmal Nachweise für eine Schädigung am menschlichen Körper durch E-Zigaretten nachzuweisen, statt diese mit einer Vorverurteilung unnötig einzuschränken? Reicht ein "nicht von überzeugt" ihnen für eine Verschärfung der Zulassung von E-Zigaretten aus?
Wäre es nicht wichtiger die Tabakprodukte statt E-Zigaretten einzuschränken? Ca 110000 Todesfälle durch die Folgen von Tabakkonsum - jährlich! Das könnte in wenigen Jahren schon der Vergangenheit angehören. Wer die E-Zigaretten einschränkt fördert den Tabakkonsum, gewollt oder nicht sterben dadurch Menschen, was verhindert werden könnte. Ist das nach ihrer "Einschätzung" zumutbar, vertretbar? Ausgrenzung bedeutet auch vermehrt daheim zu rauchen, ist das im Sinne von Kinderschutz?
Wenn der Konsum nicht verboten werden kann, dann wäre Schaden verhindern/drastisch minimieren nicht vorrangig zu betrachten? Dies kann die E-Zigarette leisten, warum also E-Zigs mit den gefährlichen Tabakprodukten versuchen gleichzustellen? Das ist m.M.n aus gesundheitlicher Betrachtung heraus völlig unvereinbar/verantwortungslos.
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Axel Johannes