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Markus Koob
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Frage von Achim B. •

Frage an Markus Koob von Achim B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Koob,

in der Sitzung am 28.01.2016 zum Jugendschutzgesetz behaupten Sie wortwörtlich, Dampfen (von E-Zigaretten/ E-Shishas ) kann wahrscheinlich töten und dies explizit im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz.(ca. 09.19) http://dbtg.tv/fvid/6480972
Können Sie mir bitte darlegen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse Sie zu dieser Aussage veranlasst haben?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Blank

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Sehr geehrter Herr Blank,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

„Rauchen kann töten, Dampfen sehr wahrscheinlich auch“ waren meine Worte zu Beginn des Absatzes über die gesellschaftlichen Kosten des Rauchens und Dampfens. Es ist unbestritten, dass das aktive Rauchen und Dampfen sehr wahrscheinlich zu schweren und schwersten Krankheiten führen kann, die dann in einem hohen Prozentsatz zum Tode oder einem früheren Tod führen.

Herr Prof. Dr. med. Robert Loddenkemper (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Berlin) hat in der Öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Passivdampfen Folgendes gesagt: „In der Zwischenzeit sind noch weitere wissenschaftliche Belege über die gesundheitlichen Gefahren der E-Zigarette, auch der nikotinfreien, hinzugekommen. Auch wurde nachgewiesen, dass die Innenraumluft durch Emissionen von E-Zigaretten belastet werden und damit zum Passivdampfen Dritter führen kann.“

Damit bezog er sich, wie auch das Deutsche Krebsforschungszentrum, auf die Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dieses hat im Abschlussbericht zur Pilotstudie zur Exposition gegenüber E-Zigaretten und Shiazo-Wasserpfeifen – Innere Exposition von Rauchern und Rauchbelastung eines Innenraums aus dem Oktober 2013 festgestellt, dass beim Gebrauch einer elektrisch betriebenen Shisha mit Dampfsteinen organische Verbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (möglicherweise krebserzeugend), Formaldehyd (krebserzeugend), Acetaldehyd (möglicherweise krebserzeugend), Glyzerin und Propylenglykol (atemwegsreizend) freigesetzt werden.

Das sogenannte Memorandum des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Aktionsbündnisses Nichtrauchen e.V. fordert explizit ein Verwendungsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas in Nichtraucherbereichen. Zu den Unterzeichnern dieses Memorandums gehören unter anderem die Bundesärztekammer, die Deutsche Krebshilfe, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Hartmannbund und viele mehr.

Ich gebe Ihnen durchaus Recht, dass es noch sehr wenige Studien zur Gefahr des Passivdampfens gibt. Die Gesundheitsorganisationen, die das Memorandum unterzeichnet haben, sehen eine vom Passivdampfen ausgehende Gesundheitsgefährdung. Ich zweifele nicht an deren Erfahrungen und Fachwissen. Gerade in Hinblick auf die Funktionsweise von E-Zigaretten und E-Shishas ist es auch meiner Ansicht nach nur schwer vorstellbar, dass Carbonylverbindungen, Formaldehyd und andere kanzerogene Stoffe als Bestandteile des Aerosols beim Ausatmen nicht an die Umgebung und Menschen des nahen Umfeldes abgegeben werden.

In meiner Rede ging es um die Neuregelung zum Jugendschutzgesetz. Um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Aktivdampfens und möglichen Gefahren des Passivdampfens zu schützen, halte ich ein Verbot des Dampfens in Nichtraucherbereichen auch bei noch fehlenden Studien für absolut notwendig und aus Rücksichtnahme gegenüber nichtdampfenden Menschen für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob, MdB

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