Frage an Markus Koob von Klaus U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Schwerbehinderte erhalten Vergünstigung in der Kfz-Steuer.
Bisher war dies kein Problem, Vorlage und Eintragung beim Finanzamt.
Neuerdings wird verlangt, dass Schwerbeschädigte persönlch zum Hauptzollamt fahren, um dort die Vergünstigung eintragen zu lassen.
In meinem Fall würde dies bedeuten, einen ganzen Tag unterwegs zu sein, um persönlich nach Giessen ins Hauptzollamt zu fahren.
Wie irre ist dies denn ???
Will man damit die Schwerbehinderten um die ihnen zustehende Vergünstigung bringen?
Verstehen kann man dies nicht.
Mit noch freundlichen Grüßen
Klaus Unkelbach
Sehr geehrter Herr Unkelbach,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 28. März 2015 bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer für Schwerbehinderte.
Herr Unkelbach, ich versichere Ihnen, dass niemand die Absicht hat, Schwerbehinderte um ihre ihnen zustehenden Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer zu bringen. Es ist aber in der Tat notwendig, dass die Befreiung von der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt, beziehungsweise einer anderen Kontaktstelle, bestätigt wird.
Allerdings können Sie alternativ zum persönlichen Erscheinen vor Ort, wie Sie befürchtet haben, einfach formlose Kopien der benötigten Unterlagen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Fahrzeugschein und gegebenenfalls Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) postalisch an die Kontaktstelle senden, so dass Sie nicht extra bis Gießen, Ihrer nahesten Kontaktstelle, fahren müssten.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Koob, MdB