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Markus Koob
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Frage von Alexander S. •

Frage an Markus Koob von Alexander S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Koob,

wie begründen Sie, beziehungsweise die Regierung, dass ich die EEG Umlage bezahlen muss, obwohl ich Strom aus 100 % erneuerbaren Energien beziehe?

Wieso werde ich nicht EEG Umlage befreit, wenn ich bei meinem Stromanbieter 100 % Ökostrom beziehe?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Schöler

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Sehr geehrter Herr Schöler,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit dem Energiekonzept hat sich die Bundesregierung ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt: Erstens soll der Ausstoß der Treibhausemissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 reduziert werden. Zweitens sollen die erneuerbaren Energien zukünftig den Hauptanteil der deutschen Energieversorgung bereitstellen. Und drittens soll der Energieverbrauch deutlich gesenkt und die Energieeffizienz erhöht werden.
Der Strompreis, den Haushaltskunden als Endpreis an ihren Stromlieferanten zahlen, setzt sich kalkulatorisch aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Drei Gruppen von Preisbestandteilen werden unterschieden:
- Preisanteile, die auf die Kosten der Strombeschaffung sowie den Vertrieb einschließlich der Marge des Lieferanten entfallen (also der Anteil, der im Wettbewerb steht),
- die regulierten Netzentgelte (gegebenenfalls einschließlich der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung), die für die Belieferung eines bestimmten Kunden an den Netzbetreiber zu entrichten sind, sowie
- die sog. staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Wegenutzungsentgelte, Umlagen nach EEG, KWK-Gesetz und § 19 StromNEV).
Vor diesem Hintergrund erhalten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem EEG für ihren Strom eine feste Vergütung oder eine so genannte Marktprämie. Dies schafft für die Anlagenbetreiber eine hohe Investitionssicherheit und führt zugleich dazu, dass die Risikoaufschläge (insbesondere die Kreditkosten) für Neuinvestitionen sehr gering sind. Der verlässliche Stromabsatz ermöglicht daneben ein Bestehen im Energiemarkt, der bislang von vier Großkonzernen geprägt gewesen ist.
Ohne die hohe Investitionssicherheit und die anderen regulatorischen Vorgaben im EEG stünde sehr viel weniger Kapital für die Energiewende zur Verfügung. Ihre Umsetzung wäre erheblich gefährdet. Aus diesem Grund wird die so genannte EEG-Umlage solidarisch von den Stromlieferanten getragen, welche diese Kosten an ihre Kunden weiterreichen können. Auch Versorger von Erneuerbarer Energien sind von der Umlage nicht ausgenommen, da die Umlage keine direkte Subvention darstellt, sondern sich aus der Differenz zwischen der Marktprämie und dem tatsächlichen Strompreis an der Strombörse in Leipzig ergibt.
So gesehen ist die Energiewende ein Gemeinschaftsprojekt. Alle – Verbraucher wie Wirtschaft – profitieren von sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie. In fast jedem Lebens- und Wirtschaftsbereich sind wir von Energie abhängig. Die Energiewende kann also nur gelingen, wenn sich möglichst viele beteiligen und dazu beitragen.
Jederzeit können Sie mich gerne bei weiteren Fragen kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen

Markus Koob, MdB

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