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Markus Koob
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Frage von Helmut E. •

Frage an Markus Koob von Helmut E. bezüglich Verbraucherschutz

Meine Frage zur EEG vom 26.10.2013 haben Sie leider nicht beantwortet. Deshalb nocheinmal: Wie kann man es rechtfertigen, dass normale Bürger wie z.B. Rentner und Arbeitslose über die EEG-Umlage den Profit von Investoren, die genügend Geld für Photovoltaikanlagen haben, zu finanzieren?
Müsste die gesellschaftliche Aufgabe des Umbaus unserer Energieversorgung nicht über Steuern von der gesamten Gemeinschaft getragen werden? Dann würden die Gutverdienenden und Kapitalbesitzer entsprechend viel dazu beitragen und dann wäre ein Rückfluss an die Investoren durch Subventionen eher gerechtfertigt.
So wie es jetzt ist, finanziert die armutsbedrohte alleinerziehende Mutter 20 Jahre lang über die Umlage die reichen Hausbesitzer, die sich die Solaranlage auf dem Dach leisten können und ohne Risiko Gewinn machen können! Ist das gerecht und ordnungspolitisch sinnvoll?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ernst,

ich möchte mich für Ihre Nachricht vom 05. Januar 2015 bezüglich Ihrer Frage zum EEG bedanken. Entschuldigen Sie bitte die zeitliche Verzögerung meiner Antwort.

Es ist keine Frage, dass in der Vergangenheit ordnungspolitische Fehler bei der Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien gemacht wurden. Allerdings muss im selben Zug anerkannt werden, dass bei der Erarbeitung des Gesetzes durch die damalige rot-grüne Bundesregierung nicht absehbar war, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromproduktion so rasant ansteigen würde. Das Gesetz war diesbezüglich nicht weitsichtig genug, hat aber erheblich dazu beigetragen, mehr Strom aus regenerativen Energien zu produzieren.

Vertrauensschutz für bestehende Investitionen ist ein sehr hohes Gut in der Bundesrepublik. Diesem Stellenwert trägt die verabschiedete EEG-Novelle der großen Koalition meines Erachtens angemessen Rechnung: Umfassender Bestandsschutz wird gewährleistet, neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von mehr als 10 Kilowatt sind nach der EEG-Novelle nicht mehr von der EEG-Umlage befreit. Dieser Schritt ist für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger der Energiewende von entscheidender Bedeutung und geht in die von Ihnen verlangte Richtung. Aber Förderungen, mit denen Haushalte die Wirtschaftlichkeit ihrer Photovoltaik-Anlagen auf Jahrzehnte kalkuliert haben, komplett zu streichen, kämen einer Enteignung der Bürgerinnen und Bürger gleich. Das ist mit mir und der CDU/CSU nicht zu machen.

Das ist auf individueller Ebene für die privaten Stromkunden, vor allem Kunden, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bedauerlich, aber gerecht in dem Sinne, dass es auf alle privaten Stromkunden zutrifft. Das EEG hat meiner Auffassung nach daher kein Gerechtigkeitsproblem. Alle privaten Haushalte müssen für dieselben Stromkosten aufkommen. Je mehr verbraucht wird, desto höher fallen die Stromkosten aus, unabhängig von der jeweiligen Höhe der EEG-Umlage. Als Bürgerin und Bürger kann man es ungerecht finden, dass einige Betriebe von der EEG-Umlage ausgenommen werden, aber wenn dies dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben, da die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland gewahrt bleibt, dann kann ich zumindest diese Unterschiedlichkeit nachempfinden.

Ohne private Investitionen gäbe es keinen umweltfreundlichen Umbau der deutschen Energieversorgung. Diese von Ihnen angesprochenen „reichen Hausbesitzer“ sorgen dafür, dass mittlerweile in Teilen nahezu der komplette Strombedarf in Deutschland mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Gäbe es diese privaten Investitionen nicht, gäbe es in Deutschland vermehrt Kohle- und Atomstrom. Der gesellschaftliche Konsens sieht aber gerade vor, die Stromerzeugung aus nicht regenerativen Energien sukzessive zurückzuführen. Aus diesem Grund sollten wir den privaten Investoren eher danken, als sie in der öffentlichen Diskussion zu diffamieren. Darüber hinaus ist es mitnichten so, dass private Haushalte, die sich für eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach entschieden haben, reich sind und zweitens nicht zu den von Ihnen genannten „normalen“ Bürgerinnen und Bürgern zählen würden.

Die Glaubwürdigkeit für künftige Investitionen in Deutschland erfordert das Halten von in der Vergangenheit getätigten Versprechen. Dies wurde bei der EEG-Novelle getan und dies unterstütze ich nachdrücklich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob, MdB

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