Frage an Markus Koob von Helmut E. bezüglich Verbraucherschutz
Die Frage wird durch "Verbraucherschutz" nur unzureichend kategorisiert. Der Kohlepfennig als Umlage auf den Strompreis wurde einst durch das BVG als verfassungswidrig eingestuft. Das EEG macht es ganz analog. Ich bin nicht gegen die Energiewende, doch frage ich mich, ob der Weg dahin wirklich mit der Verfassung konform ist. Die rechtliche Problematik wird in dem Artikel "Die Zukunft der EEG-Umlage – weiter auf verfassungswidrigen Wegen?" von Prof. Dr. G. Manssen ausführlich behandelt (siehe bitte unten den Link hierzu!).
Als Bürger frage ich Sie, wie Sie begründen können, dass die Mehrheit der Bevölkerung inkl. aller Rentner und Leute unter der Armutsgrenze kapitalstarke Investoren, die es sich leisten können, durch die Umlage über 20 Jahre quer subventionieren? Sind politische Entscheidungen wie die der Energiewende in ihren Kostenauswirkungen denn nicht durch Steuern zu finanzieren? Dann müsste man allerdings das EEG durch völlig andere Steuerungsinstrumente zugunsten einer Energiewende ersetzen.
Jetzt können Sie als CDU-Mitglied die richtigen Weichen für die Zukunft im Koalitionsvertrag stellen. Ich wünsche Ihnen hierzu viel Energie und Erfolg.
Link zu Artikel von Prof. Manssen: https://www.dropbox.com/sh/32nwy6tgrqfojwv/5bn7oXcJN2/EEG_zukunftsfragen_2012_11_manssen.pdf
Sehr geehrter Herr Ernst,
vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft der EEG-Umlage.
Der bisherige Fortschritt der Energiewende ist maßgeblich auf das EEG zurückzuführen und das Gesetz kann seit seiner Verabschiedung im Jahr 2000 im Ergebnis als Erfolg betrachtet werden. Deutschland ist damit auf dem Weg zu einer Energieversorgung, deren Umweltfreundlichkeit nachfolgende Generationen weniger belastet und Deutschland unabhängiger von Energieeinfuhren aus Drittstaaten macht.
Jedoch teile ich Ihre Sorgen über die steigenden Kosten der Energiewende. Der Umbau unserer Energieversorgung erfordert massive Investitionen in das Energiesystem. Die Energiewende wird kosten. Energie darf aber keineswegs zum Luxusgut werden, deshalb dürfen die Kosten der Energiewende nicht einseitig verteilt werden.
Noch 2014 soll das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schnell und stärker nach den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft überarbeitet werden. So können wir den Kostenanstieg für Verbraucher und Unternehmen begrenzen. Die Gestaltung und Bezahlbarkeit der Energiewende zählen auch in der 18. Wahlperiode zu den wichtigsten politischen Prioritäten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob