Frage an Markus Koob von Tim B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Koob,
Bis 2014 sollen 75% der deutschen Haushalte über einen Internet-Anschluss mit einer Übertragungsrate von >50 Mbps verfügen. Bis 2018 soll dies flächendeckend geschehen.
Was dabei jedoch, meiner Meinung nach zu geringe Beachtung findet, ist die Problematik die durch Drosselungsklauseln der Internetanbieter verursacht wird.
Die Drosselung auf 2 Mbps mag sich harmlos anhören, entspricht jedoch der Geschwindigkeit von einem durchschnittlichen Internetanschluss in Venezuela oder Pakistan (Platz 173 im weltweiten Vergleich: http://www.netindex.com/download/allcountries/ )
Dass provider-eigene Dienste von dieser Begrenzung ausgenommen sind, stellt eine schwerwiegende Verletzung der Netzfreiheit und muss gesetzlich unterbunden werden.
Besonders Mehrpersonenhaushalte, wie z. B. Familien mit mehreren Kindern, sind von einer solchen Kappung erheblich beeinträchtigt.
Ich bitte sie zu folgendem um Stellungnahme:
- Halten sie die aktuellen Zielsetzungen zum Breitbandausbau für ausreichend, um auf diesem Gebiet Innovation in Deutschland zu gewährleisten?
Gegebenenfalls: Für welche Maßnahmen zum Thema Breitbandausbau werden Sie sich persönlich einsetzen, wenn Sie in den deutschen Bundestag gewählt werden?
- Wie stehen Sie zum Thema Netzfreiheit? Was halten Sie von besagten Geschwindigkeitsregulierungen?
Gegebenenfalls: Für welche Maßnahmen, die einen bezahlbaren Internetanschuss ohne Nutzungsobergrenze gewährleisten, werden Sie sich einsetzen?