Sehr geehrter Herr Hümpfer, das Bundeskabinett hat am 6.April beschlossen den Heizstrompreis auf 28 cent zu deckeln. Bis jetzt ist noch nichts passiert.
Ich befürchte, dass irgendwann im Jahr der Beschluss dazu gefasst wird, das Ganze jedoch nicht rückwirkend entweder zum 01.01. oder zum 01.03. ist und die Bürger (also wir) nichts davon haben.
Kann ich die Hoffnung haben, dass mein verdacht falsch ist ?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Heizstrompreis.
Wie Sie richtig schildern, hat das Bundeskabinett Anfang April einen Gesetzentwurf bewilligt, der in Ergänzung der bisherigen Strompreisbremse vorsieht, die Preise für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde abzusenken, um Haushalte mit Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen zu entlasten.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag fand am Donnerstag, den 25.05.2023 statt. Die 2./3. Lesung ist für Ende Juni geplant.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen kann, wann die Absenkung des Preises für Heizstrom auf 28 Cent in Kraft tritt oder ob die Deckelung auch rückwirkend gilt. Ich bitte Sie hierfür den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens abzuwarten.
Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hümpfer