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Markus Hümpfer
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Frage von Hans M. •

Hallo Herr Hümpfer, ab wann soll der THC Grenzwert angepasst werden und warum wird der Grenzwert nicht auf ein Niveau angepasst der der 0,5 Promille Grenze gerecht wird?

Die Anpassung auf 3,5 ng ist m.E.n. zu gering, da dieser leicht zu erreichen ist. Sogar wenn man Abends nur einen "Feierabendjoint" raucht, ist dieser Wert am nächsten Tag leicht zu übersteigen. Eine Verfolgung über eine MPU sehe ich nicht als sinnvoll. Das ist nur Geldmacherei für andere Gewerke.

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema THC-Grenzwert.

Die Anpassung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml im Blutserum wurde im Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Dieser Wert wurde nach intensiven Beratungen und Empfehlungen einer Expertenkommission festgelegt und entspricht einem vergleichbaren Blutalkoholwert von etwa 0,2 Promille. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit angemessen zu berücksichtigen.

Ihre Bedenken, dass dieser Grenzwert zu niedrig angesetzt ist und bereits durch gelegentlichen Konsum, wie einem "Feierabendjoint", überschritten werden kann, sind verständlich. Tatsächlich soll der Grenzwert einen Kompromiss darstellen, der sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet als auch realistische Konsummuster berücksichtigt. Die Entscheidung, den Wert nicht auf ein Niveau anzuheben, das der 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol entspricht, basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die unterschiedliche Wirkung von Alkohol und THC auf das menschliche Gehirn und die Fahrtüchtigkeit.

Die Diskussion um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und deren Notwendigkeit ist ebenfalls komplex. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Regelungen fair und verhältnismäßig sind und keine unnötigen Belastungen für die Betroffenen entstehen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gerecht angewendet werden und nicht als Mittel zur Geldmacherei missbraucht werden​.

Ich hoffe, dass diese Erklärung Ihnen die Hintergründe und Ziele der neuen Regelung näherbringen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hümpfer

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