Aus Ihrer recht kurzen Nachricht, schlussfolgere ich, dass Sie sich für die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe („One-for-One-Rule“) aussprechen.
Zunächst muss ich Sie hier korrigieren. Die Abstimmung zur Revision der Versicherungsaufsicht (Solvency II) steht nicht kurz bevor. Die Verhandlungen im Europäischen Parlament laufen noch, übrigens auch zu Aspekten der Nachhaltigkeit, und eine Abstimmung ist im Moment noch nicht terminiert.
Sie sprechen mit Ihrer Nachricht ein wichtiges Dossier an, welches uns in den vergangenen Wochen stark beschäftigt hat. Die Überarbeitung der Richtlinie dient dem Zweck die Energieeffizienz der Gebäude in Europa zu steigern und dadurch die Emissionen bis 2050 zu senken. Im Vorschlag der Kommission werden die Renovierungsquoten erhöht, insbesondere in Bezug auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidenden Gebäude.
Das liegt maßgeblich daran, dass steuerrechtliche Entscheidungen in der Europäischen Union noch immer einstimmig von den Finanzministern gefällt werden müssen und dadurch entscheidende Fortschritte, die insbesondere beim Kampf gegen innereuropäische Steueroasen notwendig wären, ausbleiben.
Ich nehme an, Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die automatische Lohnindexierung für Mitarbeiter der Europäischen Union.
Warum das Europäische Parlament 14 Vizepräsidenten hat, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da ich nicht in den Gremien sitze, die darüber entscheiden. Ich glaube im Rahmen der Osterweiterung 2004 wurde diese Zahl erhöht.