Frage von Claus S. • 17.11.2023
Warum darf sich der Petitionsausschuss des Parlaments nicht mit einer Petition befassen, in der es um vermutete Missstände in der Tätigkeit des Sekretariats der EU-Bürgerbeauftragten geht?
Es geht um die Petition Nr. 0658/2023, eingereicht von Peter Schönberger, deutscher Staatsangehörigkeit, zur Einhaltung des Kodex für gute Verwaltungspraxis durch das Sekretariat der Europäischen Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit seinem Fall, die für unzulässig erklärt worden ist.